Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus im Katastrophenschutz der Länder und im Rettungsdienst tätig. Die Rettungsschwimmer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Frage ist, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind.
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