Es gibt immer und zu allem Nörgler und Neider: Jede Vergünstigung der einen wird als Diskriminierung der anderen empfunden. Nun sind auch die Alten bzw. deren Steuervergünstigungen in den Blickpunkt geraten. Bekanntlich sind Alterseinkünfte durch unterschiedliche Regelungen steuerlich begünstigt. So sind u.a. bestimmte Einkünfte – außer Leibrenten und Versorgungsbezügen – nach Vollendung des 64. Lebensjahres durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt (§ 24a EStG).
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