Weil er in der Probezeit war und deswegen noch nicht „richtig“ festangestellt, hat ein Mann seine Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt abgerechnet. Der Bundesfinanzhof hat nun ein Urteil gefällt und dies untersagt.
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Weil er in der Probezeit war und deswegen noch nicht „richtig“ festangestellt, hat ein Mann seine Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt abgerechnet. Der Bundesfinanzhof hat nun ein Urteil gefällt und dies untersagt.
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