Viele Arbeitnehmer nutzen für die Fahrten zur Arbeit und auch gelegentlich bei Auswärtstätigkeiten das Fahrrad. Die Frage ist, was Sie in diesem Fall steuerlich als Werbungskosten absetzen können.
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Schlagwort: Dienstfahrrad
Dienstfahrrad: Radfahren und Steuern sparen
Ab sofort wird das Dienstwagenprinzip auch auf Fahrräder angewendet. Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern also ein schickes Fahrrad oder Elektro-Bike bereitstellen und die dürfen das neu Rad dann auch privat nutzen. Die Finanzbehörden der Bundesländer haben die neue Regelungfür Pedelecs und Elektrofahrräder in einem entsprechenden Erlass verabschiedet, der auch rückwirkend für 2012 gilt.