Ab November 2024 startet die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige in Deutschland. Diese eindeutige Identifikationsnummer wird allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, zugeteilt. Ziel der W-IdNr. ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst zu vereinfachen. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne zusätzliche Kosten und wird bis 2026 vollständig abgeschlossen sein.
Schlagwort: Bundeszentralamt für Steuern
Kontenabruf: Zulässig jetzt auch für Vollstreckungsbehörden
Mit Hilfe der automatisierten Kontenabfragen können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Seit dem 1. April 2005 haben die Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, über das Bundeszentralamt für Steuern auf einen zentralen Datenpool aller Banken zuzugreifen und so ganz einfach per Mausklick festzustellen, bei welchen Banken in Deutschland ein Bürger Konten und Depots unterhält. Das ist das sog. Kontenabrufverfahren (§ 93 Abs. 7 und 8 AO).
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Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht wird. Erneut versuchen Betrüger mit dieser Phishing-Welle, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
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Kontenspionage: Rekordabrufe im Jahre 2015
Mit Hilfe der automatisierten Kontenspionage können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
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