Während des Bundesfreiwilligendienstes sind die Bufdis in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwerben Rentenanwartschaften (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Die Dienstzeit ist Beitragszeit. Der Arbeitgeber bzw. die Einsatzstelle zahlt die Rentenversicherungsbeiträge alleine. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben meldet die maßgeblichen Zeiten an die Rentenversicherung.
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