Ob in der Gastronomie, im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau – in diesen und anderen Branchen ist der Einsatz der Mitarbeiter im Voraus nicht immer planbar. Daher greifen Arbeitgeber gerne auf Minijobber zurück, die ihnen „auf Abruf“ zur Verfügung stehen. Für diese Minijobs gibt es seit dem 1. Januar 2019 eine wichtige Neuregelung: Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Bislang galten nur zehn Stunden als vereinbart.
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Schlagwort: Bundesarbeitsgericht
Verspätete Lohnzahlung: Leider kein Anspruch auf neue Schadenspauschale
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang konnten Beschäftigte gegen verspätete Lohnzahlung kaum etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift sieht nun eine Entschädigung dafür vor. Denn nach einer neuen Regelung im BGB ab 2014 können Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners nicht nur Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, sondern obendrein noch die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro fordern (§ 288 Abs. 5 BGB).
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