Oftmals wird anlässlich von Auswärtstätigkeiten, wie Seminaren und Besprechungen, auf Kosten des Arbeitgebers ein Snack oder Imbiss zur Verfügung gestellt, z. B. belegte Brötchen, Brezen, Kuchen, Obst. Im Geschäftsalltag ist das Anbieten von Gebäck oder einem Snack üblich, dient dem positiven Verlauf der Veranstaltung und ist auch für die Konzentration der Teilnehmer hilfreich. Die Frage ist, ob trotz dieser „kleinen Verpflegung“ der Verpflegungspauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.
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Schlagwort: BMF-Schreiben
Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale seit März 2014
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt
Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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Keine Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits am 28. März 2012 entschieden, dass Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihre LKW übernachten, keine Pauschalen für Übernachtungen in Anspruch nehmen dürfen. Trotzdem können Kraftfahrer auch bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wie das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben an die Finanzbehörden mitteilt.