Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei bei Ehegatten?
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Schlagwort: BGH-Urteil
Kinderbetreuung: Schadensersatzanspruch für Eltern ohne Betreuungsplatz
Mit dem sog. Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 wurde der Ausbau der Kinderbetreuung bis zum 31.7.2013 vorangetrieben und ab dem 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren eingeführt. „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf“ (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
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