Wer eine ärztlich verordnete Reha-Maßnahme durchführt, kann die selbst getragenen Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen (§ 33 EStG). Allerdings wird eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, sodass sich die Steuerersparnis oft nur begrenzt auswirkt. Viele Reha-Einrichtungen befinden sich weit entfernt, und lange Anfahrten sind gerade für Schmerzpatienten belastend. Ein Fitnessstudio mit Funktionstraining kann daher eine attraktive Alternative sein. Doch sind die Mitgliedsbeiträge für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft auch steuerlich absetzbar?
Schlagwort: BFH-Urteil
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Finanzamt muss Haushaltsgemeinschaft genau prüfen
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Entscheidend ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt – mit wenigen Ausnahmen. Doch was passiert, wenn das Finanzamt fälschlicherweise von einer Haushaltsgemeinschaft ausgeht? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass Finanzämter und Gerichte ihre Prüfpflicht beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ernst nehmen müssen.
Steuerbescheid nicht erhalten? Wann Erben die Zugangsfiktion anfechten können
Steuerbescheide gelten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO grundsätzlich als bekanntgegeben – selbst wenn der Empfänger den Zugang bestreitet. Doch was passiert, wenn ein Erbe behauptet, der Bescheid sei nicht zugegangen? Ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) könnte klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Gesamtrechtsnachfolger auf eine fehlende Bekanntgabe berufen können.
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Bonusleistungen der Krankenkasse: 150-Euro-Regelung ab 2025
Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten oft mit Bonusprogrammen und Geldprämien. Seit Jahren galt eine Vereinfachungsregelung, nach der Bonuszahlungen bis 150 Euro den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Nun wurde diese Regel dauerhaft ins Einkommensteuergesetz übernommen. Doch was bedeutet das für Versicherte steuerlich?
BFH-Urteil: Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit bleibt steuerfrei
Der Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Doch was gilt, wenn die Zahlung erst nach Ende der Altersteilzeit erfolgt? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit.
Renten aus Altverträgen vor 2005: Steuerfreiheit in Gefahr?
Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 genießen steuerliche Vorteile – doch es gibt Streit um die Besteuerung der Rentenzahlungen. Während Kapitalauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, will die Finanzverwaltung Renten aus Altverträgen weiterhin besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2021 zugunsten der Steuerpflichtigen, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird dieses Urteil ausgehebelt. Was bedeutet das für Betroffene?
Paritätisches Wechselmodell: Steuerliche Besonderheiten für Alleinerziehende
Das paritätische Wechselmodell, bei dem Kinder zeitweise bei beiden Elternteilen wohnen, wird in Deutschland immer häufiger praktiziert. Dennoch orientieren sich steuerliche Regelungen weiterhin primär am Residenzmodell, bei dem das Kind ausschließlich bei einem Elternteil gemeldet ist. Diese Diskrepanz führt bei Steuerfragen – insbesondere beim Kinderfreibetrag und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – zu erheblichen Herausforderungen.
Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig
Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
Darlehens-Rückabwicklung: So vermeiden Sie Steuerfallen beim Nutzungsersatz
Nutzungsersatz im Rahmen einer Darlehens-Rückabwicklung sorgt immer wieder für steuerliche Unsicherheiten bei betroffenen Darlehensnehmern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass Zahlungen von Banken als Nutzungsentschädigungen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führen. Trotzdem bleibt die Durchsetzung der Steuerfreiheit oft komplex, insbesondere wenn Kapitalertragsteuer bereits einbehalten wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie als Betroffener rechtlich korrekt vorgehen, um eine eventuelle Erstattung der Kapitalertragsteuer zu beantragen und worauf Sie im Verfahren besonders achten sollten.
Liebhaberei: Verlustverrechnung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wer eine neue selbstständige Tätigkeit aufnimmt, erzielt in der Anfangszeit oftmals Verluste, bevor das Geschäft floriert. Auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten kommt es mitunter zu Verlusten. Grundsätzlich können die Verluste mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden oder gegebenenfalls sogar in ein anderes Steuerjahr vor- bzw. zurückgetragen werden. Dauern die Verluste mehrere Jahre an, wittert das Finanzamt mitunter aber eine sogenannte Liebhaberei und möchte die Verluste nicht mehr anerkennen oder sogar auch für die Vergangenheit streichen.
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Kinderbetreuungskosten: Was gilt beim paritätischen Wechselmodell?
Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – ein Thema, das viele Eltern beschäftigt. Doch wie wird bei Eltern verfahren, die sich die Betreuung eines Kindes im Wechselmodell teilen?
Steuerliche Behandlung von Nutzungsentschädigungen nach Darlehenswiderruf
Wenn ein Darlehensvertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen wird, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Darlehensnehmern und Banken. Dabei ist oft von „Nutzungsentschädigungen“ die Rede, die Banken an Darlehensnehmer zahlen müssen. Der Fiskus möchte diese Entschädigungen gerne als Kapitaleinkünfte versteuern. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat in aktuellen Urteilen klargestellt, dass dies in vielen Fällen nicht zulässig ist.
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Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug als Rentner oder Pensionär?
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen – auch nach der Neuregelung zum 1. Januar 2023 – in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann aber auch pauschal ein Betrag von 1.260 Euro (Jahrespauschale) abgezogen werden. Der Fall „Voller Kostenabzug oder Jahrespauschale“ betrifft beispielsweise Schriftsteller, Übersetzer, Gutachter oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zuhause arbeiten.
Fotovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug ab 2022 für alte Jahre möglich?
Rückwirkend seit dem 1.1.2022 werden Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei gestellt. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Wohn-/Geschäftseinheit sind begünstigt.
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Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Die Adoption eines Kindes ist insbesondere bei Auslandsadoptionen immer mit hohen Adoptionskosten verbunden, die subjektiv als „außergewöhnliche Belastung“ empfunden werden. Doch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Denn eine Adoption ist „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
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Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend
Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.
Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V). Ferner erhalten Versicherte einen Bonus, wenn sie „regelmäßig Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen“ (§ 65a Abs. 2 SGB V).
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Keine verlängerte Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf E-Mail
Die Einlegung von Einsprüchen erfordert Genauigkeit: Die Einspruchsfrist verlängert sich bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung. Doch wie ist der richtige Weg zur elektronischen Einreichung? Ein Urteil des BFH klärt auf.
Nachlass: Veräußerung von Immobilienvermögen kann steuerfrei sein
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, muss den erzielten Gewinn versteuern. Früher wurde insoweit von einem Spekulationsgeschäft gesprochen. Steuerfrei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ein Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims.
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Kinderbetreuungskosten: Streit um Frage der Haushaltszugehörigkeit geht weiter
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
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Leihmutterschaft: BFH-Urteil klärt Absetzbarkeit von Aufwendungen
Manche Eltern versuchen, ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft zu realisieren. In Deutschland sind die im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Nicht strafbar machen sich hingegen die „Wunscheltern“. Im Ausland ist die Rechtslage zur Leihmutterschaft unterschiedlich, in einigen Ländern ist die Leihmutterschaft erlaubt oder mit bestimmten Einschränkungen erlaubt, in anderen Staaten verboten.