Schlagwort: Bestandsschutz

Neue Emissionsgrenzen: Verbot für Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine?

Neue Emissionsgrenzen: Verbot für Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine?

Das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz), das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, sieht kein generelles Verbot für Heizkamine, Kachelöfen, Kaminöfen, Pelletöfen u.Ä. vor, setzt aber neue Emissionsgrenzen ab 31.12.2024 fest. Es lässt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten unberührt. Es gilt lediglich, die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten. Hier enden die Übergangsfristen zum 31.12.2024. Betroffen sind Kamin- bzw. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden.
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Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung

Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung

Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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