Schlagwort: Beschäftigungsverhältnis

Minijobber: Ist beim Arbeitgeber zusätzlich eine Hauptbeschäftigung zulässig?

Minijobber: Ist beim Arbeitgeber zusätzlich eine Hauptbeschäftigung zulässig?

Eine – einzige – geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das heißt der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben für den Minijobber zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst: Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das Hauptarbeitsverhältnis besteht.


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Steuersparmodell: Firmenwagen für minijobbende Ehefrau?

Steuersparmodell: Firmenwagen für minijobbende Ehefrau?

Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Ehefrau bzw. Lebenspartnerin auf 450 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Die Kosten für das Fahrzeug aber kann der Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?
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Aushilfen: Bei befristeter Nebentätigkeit weniger Lohnsteuer und mehr Nettolohn

Aushilfen: Bei befristeter Nebentätigkeit weniger Lohnsteuer und mehr Nettolohn

Eine erfreuliche Nachricht gibt es für Aushilfen, die zeitlich befristet ein überdurchschnittliches Einkommen haben, etwa weil sie auf Wein- oder Volksfesten die Gäste bedienen. Sie machen einen richtig harten Job und sollen künftig für ihre befristete Nebentätigkeit direkt einen fairen Nettolohn bekommen, nicht erst im Nachhinein.


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