Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, in dem Sie einen eigenen Haupthaushalt unterhalten (Hauptwohnung), beschäftigt sind und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung. Wird die Zweitwohnung aber auch dann anerkannt, wenn die Hauptwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes liegt?
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Schlagwort: Beschäftigungsort
Wie weit darf die Zweitwohnung vom Arbeitsort entfernt sein?
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer Hauptwohnung beschäftigt sind und auch am auswärtigen Beschäftigungsort wohnen. Zulässig ist es, dass die Zweitwohnung auch außerhalb dieses Ortes in dessen Einzugsbereich liegen kann. Unter Einzugsgebiet ist der Bereich zu verstehen, von dem aus Pendler üblicherweise täglich zur Arbeitsstätte fahren. Es muss ein tägliches Aufsuchen möglich sein. Doch die Frage ist, wie weit die Zweitwohnung vom Beschäftigungsort entfernt liegen darf, damit die Kosten des doppelten Haushalts noch anerkannt werden.
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