Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist und nach dem jeweils geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist. Steuerlich spielen Berufskrankheiten insofern eine Rolle, dass Krankheitskosten in unbegrenzter Höhe und ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung als Werbungskosten abziehbar sind. Jetzt ist zum ersten Mal in Deutschland eine psychische Erkrankung – hier: eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) – im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt worden.
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Schlagwort: Berufskrankheit
Therapiekosten bei Burnout als Werbungskosten absetzbar?
Immer mehr Menschen fühlen sich erschöpft und ausgebrannt – sie leiden unter einem „Burnout„. Eine psychosomatische Erkrankung mit den Symptomen des Burnout und eines psychophysischen Erschöpfungssyndroms stellt grundsätzlich keine „typische Berufskrankheit“ dar. Es handelt sich vielmehr um eine schwer objektivierbare Erkrankung, die Menschen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, treffen kann.
COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und eine folgende Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein.
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Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (BMAS vom 7.1.2021).
Berufskrankheiten: Psychische Erkrankungen wegen Stress nicht anerkannt
Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davorstehen. Leider weigern sich die Gerichte und die verantwortlichen Stellen nach wie vor, psychische Erkrankungen als Berufskrankheit anzuerkennen.
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