Freu dich jetzt noch mehr auf deine Erstattung: Unsere neue Berechnung zeigt dir, dass sich deine Steuererklärung lohnt!
Beantworte unsere einfachen Fragen und sieh genau, wie sich deine Steuererstattung voraussichtlich verändert.
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Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch seit dem 1.7.2019 werden im neuen Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijob) die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
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Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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