Schlagwort: Beamtenverhältnis

Beamtenanwärter: Fahrten und Verpflegungsaufwand während der Ausbildung

Beamtenanwärter: Fahrten und Verpflegungsaufwand während der Ausbildung

Wer die Beamtenlaufbahn anstrebt und eine entsprechende Ausbildung absolviert, etwa zum Polizei- oder Finanzbeamten, wird von seinem Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Während der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst, werden Beamtenanwärter üblicherweise einer Stammdienststelle zugeordnet und durchlaufen dort die einzelnen Ausbildungsstationen. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich für die gesamte Zeit der zumeist zwei- oder dreijährigen Ausbildung.


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Neu-Beamte: Rückerstattung in der Rentenversicherung ist steuerfrei

Neu-Beamte: Rückerstattung in der Rentenversicherung ist steuerfrei

Häufig sind Beamte, bevor sie tatsächlich verbeamtet werden, zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb von fünf Jahren, können die Neu-Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung beantragen (§ 210 Abs. 1a SGB VI). Fraglich ist dann, ob die Erstattung der Beiträge zu versteuern oder ob der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres zu mindern ist. Auch an eine Berichtigung der Steuerbescheide der vergangenen Jahre wäre zu denken.
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