Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung durchaus erwünscht. „Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen“ (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).
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