Der Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Doch was gilt, wenn die Zahlung erst nach Ende der Altersteilzeit erfolgt? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit.