Aus der Ukraine Geflüchtete finden in Deutschland Schutz und können auf der Grundlage der EU-Massenzustrom-Richtlinie unbürokratisch und ohne Einzelfallprüfung einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Wer hier arbeiten möchte, benötigt zusätzlich noch eine Arbeitserlaubnis.
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