Bei der Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente) und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei.
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