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BFH-Urteil: Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit bleibt steuerfrei

BFH-Urteil: Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit bleibt steuerfrei

Der Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Doch was gilt, wenn die Zahlung erst nach Ende der Altersteilzeit erfolgt? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit.


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