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Dienstfahrrad: Radfahren und Steuern sparen

Ab sofort wird das Dienstwagenprinzip auch auf Fahrräder angewendet. Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern also ein schickes Fahrrad oder Elektro-Bike bereitstellen und die dürfen das neu Rad dann auch privat nutzen. Die Finanzbehörden der Bundesländer haben die neue Regelungfür Pedelecs und Elektrofahrräder in einem entsprechenden Erlass verabschiedet, der auch rückwirkend für 2012 gilt.


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