Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.
Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.