Schlagwort: § 35c EStG

Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.


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Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen. Allerdings ist der Abzug an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und führt auch zu der einen oder anderen Zweifelsfrage.


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