Die Kleinunternehmerregelung bietet Unternehmern mit geringem Umsatz steuerliche Vereinfachungen, allerdings auch Einschränkungen, wie den Wegfall des Vorsteuerabzugs. Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die diese Regelung attraktiver gestalten und den Kreis der Berechtigten erweitern.