Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen: Laut dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der Grundfreibetrag in jedem Fall steigen. Damit hätten Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung, da das Finanzamt erst für Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abziehen darf.
Für jeden Steuerpflichtigen gibt es bisher den Grundfreibetrag von derzeit je 8004 Euro. Der Freibetrag soll nach der Gesetzesvorlage der Bundesregierung in zwei Jahren um insgesamt 350 Euro steigen. Im Jahr 2013 soll eine Erhöhung von 8.004 auf dann 8.124 Euro und im daraufolgenden Jahr um weitere 212 Euro auf 8.354 Euro erfolgen. Spitzenverdiener können somit mit einer Entlastung von knapp 150 Euro pro Jahr rechnen.
Die Forderungen des Existenzminimumberichts entsprechen fast genau den Zahlen der aktuellen Steuerpläne. Dort wird ebenfalls eine zweistufige Erhöhung von insgesamt 348 gefordert.
CDU und FDP wollen zum Abbau der „kalten Progression“ den Grundfreibetrag in zwei Stufen auf 8354 Euro anheben. Zurzeit liegt das Steuergesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Einer Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums wollen auch SPD und Grüne nicht im Weg stehen.
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