Online-Verkäufe innerhalb der EU sind ein großes Geschäft – aber nicht alle Händler halten sich an die Steuerregeln. Einige Anbieter melden ihre Umsätze unvollständig oder umgehen die Mehrwertsteuerpflicht gänzlich. Um Steuerhinterziehung im Online-Handel besser zu bekämpfen, gelten seit 2024 neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister.
Warum ist das wichtig?
Es gibt Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat, die Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen, ohne sich irgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder indem sie einen geringeren als den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe melden.
Die Mitgliedstaaten benötigen daher stärkere Instrumente, um Steuerhinterziehung aufzudecken und zu unterbinden.
Wie funktioniert das neue Überwachungssystem gegen Steuerhinterziehung?
Nach der „EU-Richtlinie 2020/284 vom 18.2.2020“ müssen Zahlungsdienstleister bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste in der EU anbieten, müssen die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer europäischen Datenbank, dem zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden.
Alle Informationen im CESOP werden den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über ein Netzwerk namens Eurofisc zur Verfügung gestellt. Das neue System nutzt die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten und Postgirodiensten, über die zusammen mehr als 90 % der Zahlungen für Online-Käufe in der EU erfolgen.
Aktuell müssen seit dem 1.1.2024 die Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und seit dem 1.4.2024 müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.
- Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP)zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen. Alle Informationen im CESOP werden den Mitgliedstaaten anschließend über Eurofisc, dem 2010 ins Leben gerufenen EU-Netzwerk aus Experten im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, zur Verfügung gestellt. Für die Mitgliedstaaten wird es dadurch deutlich leichter werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer auszumachen, die ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen nicht nachkommen, einschließlich von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.
- Durch diese neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug leichter aufzudecken. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Dies führt wiederum zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, mit denen zentrale öffentliche Dienste bezahlt werden.
Umsetzung in Deutschland: § 22g UStG
Deutschland setzt die EU-Richtlinie durch § 22g UStG um, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022. Danach müssen Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland:
- Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen führen
- Diese vierteljährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln
- Daten gemäß den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 28.12.2022 speichern
Fazit
Die neuen Regeln verschärfen die Kontrolle des Online-Handels und erschweren Steuerhinterziehung durch nicht registrierte Händler. Zahlungsdienstleister spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie Steuerbehörden die notwendigen Zahlungsinformationen liefern. Die EU-weite Vernetzung über CESOP und Eurofisc macht es einfacher, Steuerbetrug systematisch zu bekämpfen und Mehrwertsteuerausfälle zu reduzieren.