Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2015 näher und SteuerGo startet in die neue Steuersaison. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2015 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist erst ab Januar 2016 möglich.
Steuererklärung für 2015 starten
Als Neukunde registrieren Sie sich einfach und starten online Ihre neue Steuererklärung. Alle Daten werden in einem übersichtlichen Dialog erfasst und können danach einer Datenprüfung unterzogen werden. Alternativ können Sie die komprimierte Steuererklärung aus jeder anderen Steuer-Software (z.B. ELSTER-Formular) importieren.
Wenn Sie bereits eine Steuererklärung mit SteuerGo erstellt haben, ist es noch einfacher: Lediglich Ihre Daten aus dem Vorjahr übernehmen, prüfen und ergänzen. Schon ist die nächste Steuererklärung zur Abgabe fertig!
Abgabe der Steuererklärung 2015 ab Januar 2016 möglich
Die Finanzverwaltung nimmt erst ab Januar 2016 Steuererklärungen für 2015 entgegen. Vor diesem Zeitpunkt versendete Erklärungen werden nicht verarbeitet und gelten als nicht abgegeben. Aus diesem Grund ist die Abgabe der Steuererklärung über Lohnsteuer kompakt erst ab Anfang Januar 2016 möglich!
“Da die Finanzämter im ersten Quartal erfahrungsgemäß nicht so stark ausgelastet sind, wird die Steuererklärung schneller bearbeitet und man kann sich früher über seine Steuererstattung freuen.”, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von SteuerGo.
Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2015
Alle, die eine Steuererklärung für 2015 abgeben müssen, haben bis zum 31.05.2016 Zeit. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie die Mühe dennoch alsbald auf sich nehmen.
Grund: Der Fiskus erwartet kein Geld von Ihnen, sondern muss wahrscheinlich welches zurückzahlen. Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Die frühzeitige Bearbeitung und die Abgabe der Steuererklärung hat weitere Vorteile:
Tipp: Neben der Steuererklärung für 2015 können selbstverständlich auch alle zurückliegenden Steuerjahre ab 2010 mit SteuerGo sofort bearbeitet und beim Finanzamt abgegeben werden. Beachten Sie bitte die Abgabefristen für die unterschiedlichen Steuerjahre!