Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2015 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, und zwar von 6.050 Euro in der Rentenversicherung und von 4.125 Euro in der Krankenversicherung.