Trotz Corona-Pandemie sind auch in diesem Jahr wieder die Löhne und Gehälter gestiegen – zumindest bei denjenigen, die von der Krise wirtschaftlich nicht betroffen waren. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge oder den Mindesteigenbeitrag für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
Wie viel Sie auf Ihren Riester-Vertrag einzahlen, bleibt Ihnen überlassen. Um aber die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Dies sind bei Angestellten 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr, vermindert um den individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend. Dazu gehören das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen, nicht jedoch Auslandsdienstbezüge.
Begrenzt wird der Mindesteigenbeitrag
- nach oben durch den absoluten Betrag, der als Sonderausgaben absetzbar ist (= 2.100 Euro), vermindert um den individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage,
- nach unten durch einen Sockelbetrag (= 60 EUR), der in jedem Fall selbst aufgebracht werden muss.
Falls Sie den Mindesteigenbeitrag nicht aufbringen, wird der Zulagenhöchstbetrag gekürzt, und zwar im Verhältnis der tatsächlich geleisteten Beiträge zum Mindesteigenbeitrag. Wer also beispielsweise nur 80 % des Mindesteigenbeitrags einzahlt, erhält auch nur 80 % der Altersvorsorgezulage.
Beispiel: Herr Steuerle ist verheiratet und hat ein Kind. Sein Jahresarbeitslohn im Jahre 2019 betrug 60.000 Euro. => Wie viel muss er im Jahre 2020 in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten? |
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Rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Jahre 2019 (max. 80.400 Euro) | 60.000 Euro |
Mindesteigenbeitrag: 4 % von 60.000 Euro= 2.400 Euro, höchstens 2.100 Euro | 2.100 Euro |
abzgl. Höchstzulage für Ehegatten: 2 x 175 Euro (nur Ehemann unmittelbar begünstigt) | ./. 350 Euro |
abzgl. Höchstzulage für ein Kind: 1 x 300 Euro (nach dem 1.1.2008 geboren) | ./. 300 Euro |
= Mindesteigenbeitrag | 1.450 Euro |
Sockelbetrag | 60 Euro |
Hat Herr Steuerle im Jahre 2020 bisher nur 1.200 Euro eingezahlt, sollte er spätestens im Dezember 2020 noch 250 Euro einzahlen, um die höchstmögliche Riester-Förderung zu erhalten. Ansonsten wird die Zulage gekürzt: 1.200 Euro: 1.450 Euro x 650 Euro = 538 Euro statt 650 Euro! |
In der Lohnsteuerbescheinigung sehen Sie das Einkommen des vergangenen Jahres, das für die Berechnung der Zulage maßgeblich ist. Die Riester-Beiträge sollten Sie auch anpassen, wenn ein (weiteres) Kind geboren wird oder für ein Kind das Kindergeld wegfällt.
Die Riester-Zulage ist beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags zu beantragen, nicht beim Finanzamt. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer also die Zulagen für das Jahr 2018 erhalten möchte, muss sie bis zum 31.12.2020 beantragen.
Alternativ kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen.