Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall. Sie haben zwar die Möglichkeit, die „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zu beantragen, doch dies sollten Sie nicht tun!
- Sie müssen den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung selber zahlen: Das sind im gewerblichen Bereich im Jahre 2018 nur 3,6 % des Arbeitslohns (bei 450 Euro also 16,20 Euro monatlich bzw. 194,40 Euro jährlich). Dies ist sehr günstig! Im Haushaltsbereich beträgt der Arbeitnehmeranteil allerdings 13,6 % (61,20 Euro monatlich oder 734,40 Euro jährlich). Dies ist sehr viel! In den Jahren 2015 bis 2017 betrug der Arbeitnehmeranteil 3,7 % im gewerblichen Bereich und 13,7 % im Haushaltsbereich.
- Sie müssen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
- Sie müssen einen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagenanspruch, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von gerade mal 60 Euro im Jahr.
Beispiel:
Frau Meiser ist alleinstehend und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Sie übt eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von 450 Euro aus und schließt einen Riester-Vertrag ab. Im Vorjahr hat sie mit dem Minijob 5.400 Euro verdient (12 x 450 Euro ).
Für Minijobber sind Riester-Verträge ganz besonders lukrativ. Frau Meiser zahlt in die Rentenversicherung 194,40 Euro (3,6 % von 5 400 Euro) und in den Riester-Vertrag 60 Euro ein. Dafür erhält sie eine staatliche Zulage in Höhe von sage und schreibe 775 Euro (ab 2018)! Das ist wahrlich stattlich!