Zum 1.7.2019 gibt es eine spürbare Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Renten um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro (West) bzw. von 30,69 Euro auf 31,89 Euro (Ost).
Die jährliche Rentenanpassung wird von vier Faktoren bestimmt:
Lohnentwicklung: Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,39 % in den alten Ländern und 2,99 % in den neuen Ländern.
Nachhaltigkeitsfaktor: Berücksichtigt wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,64 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus.
Altersvorsorgefaktor: Berücksichtigt wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2017 (18,7 %) gegenüber dem Jahr 2018 (18,6 %) um 0,1 Prozentpunkte gesunken ist und die sog. „Riester-Treppe“ bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt der Faktor Altersvorsorge in diesem Jahr rechnerisch mit 0,13 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Gesetzliche Rentenangleichung Ost: Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 die Marke von 100 % erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 96,5 % des Westwerts erreicht (2018: 95,8 %). Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.
Achtung: Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt zwar automatisch. Doch das Geld kommt nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an: Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus erst mit vier Wochen Verspätung. Denn die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den laufenden Monat überwiesen. Somit wird Ihre Rente – also auch die erhöhte Rente – erst Ende Juli auf dem Konto sein. Hingegen wird für Rentner, die vor April 2004 in Ruhestand gingen, die Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt. Das heißt: Die Rente für Juli erhalten Sie bereits Ende Juni – und damit auch schon das Rentenplus für Juli.
Hinweis: Die Rentenerhöhung kostet knapp 11 Milliarden Euro pro Jahr. Im Jahre 2019 fallen Kosten von knapp 5,5 Milliarden Euro an. Das sog. Rentenniveau vor Steuern liegt unter Berücksichtigung der Rentenerhöhung für das Jahr 2019 bei 48,16 %. Durch das Rentenpaket vom Herbst 2018 ist gesetzlich festgelegt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken und der Rentenbeitragssatz nicht über 20 % steigen darf.