Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes ab 2025

Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes ab 2025
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Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.

Neuer Beitragssatz: Was sich ab 2025 ändert

  • Grundbeitragssatz:
    Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt von 3,4 % auf 3,6 %. Dieser gilt für alle gesetzlich Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Kinderlose:
    Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 %. Damit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 %.
  • Eltern mit mehr als einem Kind:
    Eltern mit mehreren Kindern profitieren weiterhin von Abschlägen:

    • Ab 2 Kindern: 0,25 % pro Kind, maximal jedoch 1,0 %.
    • Beispiel: Eltern mit drei Kindern zahlen 3,10 %, bei vier Kindern 2,85 %.

Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung bleibt stabil

  • Der Arbeitgeberanteil beträgt unverändert 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.
  • Zuschläge oder Abschläge für Kinder haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberanteil.

Beitragssätze der Pflegeversicherung im Überblick (ab 1.1.2025)

Versicherte Beitragssatz allgemein Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil

Sachsen

Arbeitgeberanteil

Sachsen

Ohne Kinder 4,20 % 2,40 % 1,80 % 2,90 % 1,30 %
Mit 1 Kind 3,60 % 1,80 % 1,80 % 2,30 % 1,30 %
Mit 2 Kindern 3,35 % 1,55 % 1,80 % 2,05 % 1,30 %
Mit 3 Kindern 3,10 % 1,30 % 1,80 % 1,80 % 1,30 %
Mit 4 Kindern 2,85 % 1,05 % 1,80 % 1,55 % 1,30 %
Mit 5+ Kindern 2,60 % 0,80 % 1,80 % 1,30 % 1,30 %

Besonderheit für Rentner

  • Rentner tragen den vollen Beitragssatz alleine. Dieser wird direkt von der Rente einbehalten.
  • Übergangsregelung 2025:
    • Die Rentenversicherung kann die Beitragserhöhung erst ab Juli 2025 umsetzen.
    • Für die Monate Januar bis Juni 2025 wird der Differenzbetrag kumuliert einbehalten: Im Juli 2025 zahlen Rentner einmalig 4,8 %.
    • Ab August 2025 gilt dann wieder der reguläre Satz von 3,6 %.

Fazit: Eltern profitieren trotz Beitragserhöhung

Die Beitragserhöhung auf 3,6 % betrifft alle gesetzlich Pflegeversicherten. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehreren Kindern durch Abschläge entlastet werden. Rentner sollten die Übergangsregelung 2025 beachten, da der erhöhte Beitrag zunächst gesammelt erhoben wird.

 

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