Abfindung: Steuerermäßigung nur bei höheren Einnahmen als im Vorjahr

Abfindung: Steuerermäßigung nur bei höheren Einnahmen als im VorjahrBei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die betroffenen Mitarbeiter im Allgemeinen mit einer Abfindung verabschiedet. Solche Zahlungen sind seit 2006 leider nicht mehr durch einen Steuerfreibetrag begünstigt, wohl aber noch durch die Fünftelregelung (gemäß § 34 EStG).
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Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei Arbeitnehmern

Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei ArbeitnehmernDie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei. Dies betrifft PC, Laptop, Notebook, Ultrabook, Tablet-PC, Fax, Telefon, Handy, Autotelefon, Smartphone, Internet – mitsamt Peripheriegeräten, Zubehör und zugehöriger Software. Die Steuerfreiheit gilt allerdings ausdrücklich nur für Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 45 EStG).
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Vorzeitiger Ruhestand: Wie die Rentenminderung ausgeglichen werden

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 2012: 65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung

Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung

Für arbeitslose Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahre haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge sowie auf die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen und außersteuerlichen Vergünstigungen, die an das Kindergeld anknüpfen. Vorausgesetzt, das Kind hat sich bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland als Arbeitsuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt

Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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Begünstigte Nebentätigkeit: Steuerliche Verbesserung für Rettungsschwimmer

Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus im Katastrophenschutz der Länder und im Rettungsdienst tätig. Die Rettungsschwimmer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Frage ist, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind.
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung

Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.


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Bund der Steuerzahler stellt sein 42. Schwarzbuch vor

54339dc16a59a_schwarzbuch_3D_2014Regionalflughäfen, Saunatempel, Meeresfischzucht – das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung 2014“ nimmt vor allem Wirtschaftsflops kommunaler Unternehmen unter die Lupe. Von Kostenexplosionen über Fehlplanungen bis zu teurer Politikwerbung hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) insgesamt mehr als 100 exemplarische Fälle auf allen staatlichen Ebenen recherchiert. Bei der heutigen Präsentation stellte BdSt-Präsident Reiner Holznagel nachdrückliche Forderungen an Politik und Verwaltung und legte konkrete Lösungsvorschläge vor.


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Minijob: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundlage einmalig einen Bonus von 200 Euro.

 


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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragenVom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.


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Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide

Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Steuererklärung für Eilige: Mit SteuerGo unterwegs Steuern sparen

Die Steuererklärung für 2013 muss bis zum 2. Juni beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jetzt noch einen Steuerendspurt einlegen will, kann mit SteuerGo besonders schnell zum Ziel kommen. Denn mit SteuerGo können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen Steuerprogramm übernehmen. Ein weiteres Highlight: SteuerGo gibt es auch auf Englisch.
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Schon viele Anmeldungen

Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Da die Eingabe über den Internet-Browser erfolgt, funktioniert SteuerGo auf allen Betriebssystemen. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen beliebigen Steuerprogramm einfach übernehmen.


com! (Heft 03/2014): Test: Steuersoftware 2014

Lohnsteuer kompakt ist Testsieger bei den Web-Applikationen.

Bewertung: „Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos. Auch auf den individuellen Steuerfall abgestimmte Steuertipps und ein Planspielmodus unterstützen den Anwender.“


Online-Steuer-Erklärung SteuerGo gestartet

Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Da die Eingabe über den Internet-Browser erfolgt, funktioniert SteuerGo auf allen Betriebssystemen. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen beliebigen Steuerprogramm einfach übernehmen.
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