Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich in den Jahren 2008 bis 2015 am steuerlichen Kinderfreibetrag, der den existenznotwendigen Bedarf des Kindes von der Besteuerung verschont.
Familienförderung: Steuerliche Verbesserungen im Jahre 2016
Vier Jahre lang nichts – und dann so wenig. Im Jahre 2015 gab es für Familien nur eine sehr dürftige Anhebung des Kindergeldes. Das ist nach vier Jahren (!) eine Erhöhung um 2,1 %. Hingegen wurden die Renten allein im Jahre 2015 um 2,1 % in West und um 2,5 % in Ost angehoben.
Steuererklärung für 2015: Optimierte Bedienbarkeit von Lohnsteuer kompakt und SteuerGo
Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Betreuung von Haustieren begünstigt
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-Pairs im Haushalt des Auftraggebers.
Fahrten zur Arbeit: Umwegfahrten aus dienstlichem Grund besser absetzbar
Häufig erledigen Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch dienstliche Besorgungen, wie etwa einen Kunden besuchen, geschäftliche Dinge einkaufen, Geschäftspost zum Postamt bringen oder dort abholen, das Fahrzeug auftanken (sog. Dreiecksfahrten).
Steuererklärung für 2015: Das ist neu
Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Alleinerziehende: Wie Sie für das zweite Kind einen Zusatzfreibetrag erlangen
Zum 1.1.2015 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Doch was müssen Sie dafür tun?
Steuererklärung für 2015 ab sofort verfügbar!
Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2015 näher und SteuerGo startet in die neue Steuersaison. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2015 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist erst ab Januar 2016 möglich.
SteuerGo mit BITMi-Gütesiegel „‚Software Made in Germany“ ausgezeichnet
Die Berliner Steuer-Anwendung SteuerGo ist vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit dem Gütesiegel „Software Made in Germany“ ausgezeichnet worden. Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG, überreichte das Gütesiegel an den Geschäftsführer des Betreibers forium GmbH, Felix Bodeewes.
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Optimierte Datenprüfung und verbesserter Abgabeprozess
Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns sehr am Herzen. Mit dem letzten Update haben wir daher neben einer neuen verbesserten Datenprüfung auch den Abgabeprozess für die Steuererklärung optimiert.
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Rentenerhöhung: Ordentlicher Zuwachs ab Juli 2015
Zum 1. Juli eines Jahres werden die Renten im Allgemeinen angepasst. Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mithilfe der komplizierten Rentenanpassungsformel festgelegt. Basis der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des Vorjahres.
Schornsteinfeger: Gebühren wieder in vollem Umfang steuerlich begünstigt?
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen, die mit 20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar sind, gehören auch die Gebühren für den Schornsteinfeger.
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Erdbeben-Katastrophe in Nepal 2015: Steuerliche Förderung zur Unterstützung
Im April 2015 haben schwere Erdbeben in Nepal sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Bei solchen Katastrophen ist die Spendenbereitschaft in Deutschland meistens sehr hoch. Und wenn die Spender großzügig sind, will sich auch der Fiskus nicht lumpen lassen und gibt ihnen auf erleichterte Weise einen Teilbetrag über die Steuer zurück.
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Auf vielfachen Wunsch: Bezahlung jetzt auch per Vorkasse möglich
Seit Juni 2015 bieten wir allen Kunden auch die Möglichkeit per Vorkasse zu bezahlen. Grund: In der Vergangenheit fragten einzelne Kunden immer wieder nach einer alternativen Zahlungsart. Viele der Anfragenden verfügten meist über kein PayPal-Konto oder ihnen war die Zahlung per Sofortüberweisung oder SEPA-Lastschrift zu unsicher.
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Arbeitgeberdarlehen: Neues vorteilhaftes Wahlrecht für Mitarbeiter
In vielen Firmen können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, die sie oft als „goldene Fessel“ an das Unternehmen binden. Den Zinsvorteil will das Finanzamt natürlich als sog. geldwerten Vorteil versteuert haben. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Bankmitarbeiter und Beschäftigte anderer Unternehmen.
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Geldwäsche: Herabsetzung der Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen
Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Seit dem 15.12.2005 ist bereits die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft („Richtlinie 2005/60/EG). Damit wurde der Begriff der Geldwäsche auf jede Art von Transaktionen ausgedehnt, unabhängig davon, ob das Geld legal oder illegal erworben wurde. Die Überwachungspflichten wurden deutlich verschärft. Seitdem gibt es mehr Überwachungsfälle, mehr Überwachungspflichtige und mehr Überwachungspflichten.
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Lohnsteuerermäßigung: Lohnsteuerfreibetrag gilt künftig für zwei Jahre
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber einen Lohnsteuerfreibetrag, den man sich vom Finanzamt zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufnehmen lassen kann. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt derzeit jeweils für die Dauer eines Jahres und muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden (§ 39a Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG).
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Ausbildungskosten: Wann Studienkosten unstreitig Werbungskosten sind
Aufwendungen für ein Erststudium im Anschluss an das Abitur sowie für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 9 Abs. 6 EStG). Ob die Gesetzesregelung in Bezug auf die Studienkosten verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht prüfen (Aktenzeichen 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 u.a.).
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Arbeitszimmer: Kosten für Modernisierung des Badezimmers anteilig absetzbar
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht, und in unbegrenzter Höhe, falls das Arbeitszimmer den „beruflichen Mittelpunkt“ darstellt. Bei der Kostenermittlung werden Aufwendungen, die den Raum direkt betreffen, in voller Höhe erfasst und Aufwendungen, die das Gebäude betreffen, mit dem Arbeitszimmeranteil einbezogen.
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Steuersparmodell: Ist ein Darlehen zwischen Eheleuten steuerlich günstig?
Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
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Grundstücksverkauf in der Familie: Besteuerung des (fiktiven) Zinsanteils unzulässig?
Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen monatliche Kaufpreisraten übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte Rate dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird.
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