Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Für Sie gilt 2017 eine neue Ländergruppeneinteilung. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt.
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Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2017 ändern werden
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2017 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.
Pflegeheim: Doppelte Haushaltsersparnis für Ehepaare?
Erfolgt ein Einzug ins Pflegeheim, Altenpflegeheim oder die Pflegeabteilung eines Altenheims oder Wohnstifts wegen Pflegebedürftigkeit, sind die hohen Kosten für die Heimunterbringung wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet. Da in diesem Fall eigene Verpflegungs- und Wohnungskosten eingespart werden, sind die abzugsfähigen Heimkosten um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Dies aber gilt nur dann, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wird (R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR).
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Steuersparmodell: Regeln für die Vermietung an Angehörige
Die verbilligte Vermietung an Angehörige mit seiner vorteilhaften steuerlichen Regelung bietet die Möglichkeit, Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen. Diese resultieren meist aus der Abschreibung und den Schuldzinsen in Verbindung mit einer verringerten Miete. Wenn Sie nämlich bestimmte Regeln bei der Vermietung an Kinder einhalten, können Sie die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, während Sie nur die geringeren Mieteinnahmen versteuern müssen. Das Steuersparmodell funktioniert auch bei Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.
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Aufwandsspende: Vereinfachungsregelung bei der Verzichtserklärung
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Wenn sie dann auf ihre Aufwendungen verzichten und somit eine Aufwandsspende leisten, können sie vom Verein dafür eine Spendenbescheinigung bekommen, und wenn sie diese mit der Steuererklärung einreichen, gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?
Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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Rente: Streichung von Ausbildungszeiten für Akademiker verfassungsgemäß
Für Zeiten der Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung wurden ganz früher einmal bis zu 13 Jahre nach dem 16. Lebensjahr rentensteigernd berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten wurden 1991 auf auf dann immerhin noch 7 Jahre begrenzt. Welch herrliche Zeiten!
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Verbilligte Vermietung: Vergleichsrechnung mit umlagefähigen Mietnebenkosten
Oft werden Wohnungen an Angehörige zu einem Mietpreis unterhalb der ortsüblichen Marktmiete überlassen. Eine solche verbilligte Vermietung ist steuerlich vorteilhaft, weil einerseits nur geringere Mieteinnahmen versteuert wer-den müssen und andererseits die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Seit 2012 sind die Aufwendungen nur dann in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn die vereinbarte Miete 66 % bzw. zwei Drittel der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Neue Steuervergünstigungen zur Förderung der Elektromobilität
Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur. Nun will die Bundesregierung Elektroautos im Straßenverkehr (Elektromobilität) stärker fördern. Um die schleppende Nachfrage nach den teuren Elektroautos anzukurbeln, gibt es seit Juli 2016 eine Kaufprämie von 4.000 Euro für reine E-Autos und von 3.000 Euro für Hybrid-Autos.
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!
Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten
Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Dürfen Beitragsrückerstattungen um eigene Aufwendungen gekürzt werden?
Personen mit privater Krankenversicherung erhalten von ihrer Versicherungsgesellschaft Beitragsrückerstattungen, wenn sie Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. Eine solche Beitragsrückerstattung mindert die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr und darüber hinaus im Zahlungsjahr. Um die Beitragsrückerstattung zu retten, zahlen die Versicherten oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und verzichten damit auf eine Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Frage ist, ob die selbst getragenen Aufwendungen die anrechenbare Beitragserstattung vermindern und so den Sonderausgabenabzug vergrößern.
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Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten
Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei Versicherten, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt bereits ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. So wird aus der „Rente mit 63“ schrittweise die „Rente mit 65“. Versicherte, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen (§ 236b SGB VI).
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Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist
Die Kosten der Kinderbetreuung sind seit 2012 als Sonderausgaben absetzbar, wobei es nicht mehr auf irgendwelche per-sönlichen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Anerkannt werden die Kosten allerdings nur zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Was aber gilt, wenn Oma oder Opa das Kind betreuen? Kann hier ebenfalls eine Vergütung steuerlich abgesetzt werden?
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Handwerkerleistungen: Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Die Frage ist, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kein Ehegattensplitting möglich
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich nach geltender Rechtslage bei der Einkommensteuer leider nicht – wie Eheleute – zusammen veranlagen lassen und vom Ehegattensplitting (Splittingtarif) profitieren. Sie werden wie Alleinstehende einzeln veranlagt und nach dem Grundtarif besteuert (§ 25 EStG).
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Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft oder für einen ambulanten Pflegedienst sind in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Abzuziehen sind vorher das erhaltene Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, Pflegegeld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sowie anderweitige Kostenerstattungen und Beihilfen. Auf den verbleibenden Betrag der Pflegekosten rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an.
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