Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.
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Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen
Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Erholungsbeihilfe: Steuervergünstigung für Urlaubszuschuss des Arbeitgebers
Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den wohlverdienten Urlaub finanziell etwas versüßen, können sie ihnen eine sog. Erholungsbeihilfe gewähren, also Zuschüsse zu den Urlaubskosten. Grundsätzlich gehören derartige Zuschüsse zu Erholungsreisen oder für einen Aufenthalt in einem Erholungsheim zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (BFH-Urteil vom 13.8.1975, BStBl. 1975 II S. 749).
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Abfindung: Steuervergünstigung auch bei eigener Kündigung?
Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den betroffenen Mitarbeiter meist schmerzlich. Zur gütlichen Trennung wird der Mitarbeiter daher häufig mit einem goldenen Handschlag verabschiedet. Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Abfindung, die zudem bei der Versteuerung steuerbegünstigt berücksichtigt wird. Gilt dies aber auch bei einer eigenen Kündigung?
Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte
Die Finanzverwaltung und auch die Finanzrechtsprechung behandeln die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb„. Aber ist dies wirklich korrekt? Vielmehr ist es doch so, dass beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage eigentlich alle Merkmale der Gewerblichkeit fehlen, wie aktive Teilnahme am Markt und am Wettbewerb, eigene Preisgestaltung, verschiedene Kunden, die Möglichkeit zum Wechsel des Netzbetreibers, aktives Tun des Betreibers (dieser tut nämlich gar nichts).
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Kapitalübertragung: Mit Kindern Steuern sparen
Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich die Möglichkeit der Kapitalübertragung zum Steuern sparen an. Dabei werden Kapitalanlagen auf ihre Kinder übertragen, so dass die Zinsen bei den Kindern anfallen. Diese haben einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro, und bis zu dieser Höhe können die Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen.
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Handwerkerleistungen: Sind auch Vorarbeiten im Handwerksbetrieb begünstigt?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro, im Jahr von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und solche nur an und in der selbst genutzten Wohnung. Nicht ganz geklärt ist immer noch die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!
Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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ADHS-Kinder: Unterbringung in Privatschule nicht absetzbar
Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) sowie dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten und daher nicht zusätzlich absetzbar. Dabei können Schulgelder – nicht jedoch Internatskosten – zu 30 %, begrenzt auf 5.000 Euro, als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob bei einer krankheitsbedingten Internatsunterbringung des Kindes die Kosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.
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Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen
Ist ein Elternteil wegen Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim oder wegen Alters in einem Altenheim untergebracht, reicht das eigene Einkommen häufig nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Oftmals müssen dann die Kinder für die Eltern zahlen. Dies können Zahlungen an das Heim, an das Sozialamt oder direkt an den Elternteil sein. Die Frage ist, ob und wie Sie den Fiskus an den Heimkosten beteiligen können.
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Steuerbescheide: Vorsicht vor Phishing-Mails
Aktuell gebe es eine auffällige Häufung von Mail-Attacken mit gefälschten Steuerbescheiden, berichtet die Verbraucherzentrale NRW unter Verweis auf den von ihr betriebenen Phishing-Radar. Per E-Mail kündigen die Betrüger dabei Steuerrückzahlungen von mehreren hundert Euro an. Als vorgeblicher Absender der Phishing-Mails firmiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Finanzamt oder eben ELSTER. Doch wer die in der Mail verlinkte Webseite aufruft, um einen Antrag auf Rückerstattung der Steuergelder auszufüllen, geht in die Falle.
Änderung des Steuerbescheids: Neue Korrekturvorschrift ab 2017
Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt „Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen“ – und zwar zugunsten wie auch zuungunsten des Steuerzahlers (§ 129 AO). Die offenbare Unrichtigkeit muss bei Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sein. Daher können nur solche Fehler berichtigt werden, die dem Finanzamt selbst unterlaufen sind.
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Diskriminierung: Entschädigung des Arbeitgebers vollkommen steuerfrei
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten (§ 1 AGG). Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der so Benachteiligte kann eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen (§ 15 Abs. 2 AGG). Die Frage ist, wie eine solche Entschädigung steuerlich zu behandeln ist.
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Rückzahlung von Ausbildungskosten sind Werbungskosten
Die Bundeswehr macht es möglich, als Soldaten auf Zeit während der Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium zu absolvieren, meist Humanmedizin. Die Soldaten erhalten ein Gehalt, müssen sich aber verpflichten, anschließend für mindestens 10 Jahre in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst zu leisten. In vielen Fällen verlassen die Soldaten jedoch bereits nach kurzer Zeit die Bundeswehr, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund verlangt dann das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rd. 1.800 Euro sowie anschließende Fachausbildungskosten zurück.
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Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten
Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei bei Ehegatten?
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung der Sofortabschreibung auf 800 Euro
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. GWG konnten bisher als Sofortabschreibung bis zu einer Grenze von 410 Euro gewinnmindernd abgeschrieben werden. Diese Grenze wird jetzt überraschend ab dem 1.1.2018 erhöht.
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Arbeitshilfe: Wie Sie den Gesamtkaufpreis selber aufteilen können
Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, muss der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden, weil nur der Gebäudeanteil und eben nicht der Bodenanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich
Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Abgeltungssteuer: Wie negative Kapitaleinkünfte doch verrechnet werden können
Positive und negative Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben am Jahresende negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden, sondern nur in den künftigen Jahren mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden.
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!
Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefristen gelten erst ab 2018
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man verpflichtet, wenn ein bestimmter Grund gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegt. Dann erfolgt eine sog. Pflichtveranlagung oder Veranlagung von Amts wegen. Für die Abgabe der Steuererklärung 2016 gelten folgende Abgabefristen (gemäß Fristenerlass der Finanzverwaltung):
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