Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt. Mit dem „Wachstumschancengesetz“ wurden die Förderbedingungen für den Mietwohnungsneubau etwas verbessert.
Gebäudeabschreibung: Verkürzung des AfA-Zeitraums per Gutachten
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer für die Gebäudeabschreibung von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe
Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).
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Hochwasserschäden: Bayern und Baden-Württemberg reagieren
Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns und Baden-Württembergs beträchtliche Hochwasserschäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzministerien beider Länder kommen deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzen den so genannten Katastrophenerlass in Kraft.
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Verschuldung: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldnern auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens Geld für das existenziell Notwendige wie Essen, Kleidung und Wohnen bleibt. Und dass sie ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.
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Kontenabrufe: Heimliche Kontenspionage sprunghaft angestiegen
Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und sogar auch die Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend
Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.
Pfingst-Hochwasser 2024 im Saarland: Steuererleichterungen mittels Katastrophenerlass
Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Das Finanzministerium des Saarlandes kommt deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzt den sogenannten Katastrophenerlass in Kraft.
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BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Oftmals streiten sich Leiharbeitnehmer mit dem Finanzamt darum, ob sie ihre Fahrten zur jeweiligen Arbeitsstelle nach Dienstreisegrundsätzen oder lediglich mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen können.
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Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).
SteuerGo erneut mit 4,9 Sternen von 5 ausgezeichnet
Dieses Jahr wurden wir erneut beim BankingCheck Award in der Kategorie „Digitaler Steuerberater“ ausgezeichnet. Mit 4,9 von 5 möglichen Punkten haben wir schon zum zweiten Mal einen sehr guten zweiten Platz in der Nutzergunst erreicht. Sieger war unsere zweite Steueranwendung Lohnsteuer kompakt, ebenfalls als Mobil-App verfügbar.
4,9 von 5 Punkten beim BankingCheck Award 2024
Dieses Jahr wurden wir beim BankingCheck-Award in der Kategorie „Digitaler Steuerberater“ ausgezeichnet. Mit 4,9 von 5 möglichen Punkten haben wir einen sehr guten zweiten Platz in der Nutzergunst erreicht.
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist?
Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent des fälligen Steuerbetrages, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
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Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Vorläufig keine Zwangsverrentung für Bezieher von Bürgergeld
Das Bürgergeld wird seit 2023 – wie zuvor das Arbeitslosengeld II – in den meisten Fällen bis zum regulären Rentenalter gezahlt. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die Anspruch haben auf eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (nach 45 Versicherungsjahren) oder eine abschlagfreie „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“.
Geldwäsche: Jetzt Bargeldobergrenze auch in Deutschland
Die Überwachung finanzieller Transaktionen wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, zum Beispiel beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.
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Krankenversicherungsbeiträge an Solidarvereine absetzbar
Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich für den Krankheitsfall abzusichern: die Solidargemeinschaften. Sie verstehen sich als solidarische Gruppen, die im Krankheitsfall finanziell füreinander einstehen und damit als soziale und solidarische Alternative zu den Krankenversicherungen.
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Kabelgebühren: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Die Kosten für einen Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne kann der Vermieter bislang im Wege der Betriebskostenumlage mit dem Mieter abrechnen (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter nennt man Nebenkostenprivileg.
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Automatisierter Finanzkonten-Informationsaustausch ist erlaubt
Die einen nennen es „Schnüffelei“, die anderen eine dringend notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im großen Stil: Es geht um dem automatisierten Austausch von Informationen zu Konten und Depots, den zahlreiche Staaten bereits seit mehreren Jahren untereinander praktizieren.
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Kinderbetreuungskosten: Streit um Frage der Haushaltszugehörigkeit geht weiter
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
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Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V). Ferner erhalten Versicherte einen Bonus, wenn sie „regelmäßig Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen“ (§ 65a Abs. 2 SGB V).
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