Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte
Schätzungsweise eine Million Selbstständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung nach dem SGB II angewiesen sind oder bei denen der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem SGB XII berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird.
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Sozialversicherungspflicht für praxisintegrierte Ausbildungen
Der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt als „Beschäftigung“ – und somit sind Auszubildende versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung (§ 7 Abs. 2 SGB IV). Seit 2012 unterliegen auch Studenten dualer Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Verlustrücktrag: Steuererleichterung durch unterjährigen Verlustabzug
Viele Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Vermieter erwarten aufgrund der Corona-Krise für das Jahr 2020 einen Verlust, den sie dann im kommenden Jahr im Rahmen der Steuerveranlagung in das Jahr 2019 zurücktragen können (Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 EStG).
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Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise
Zum 1.7.2020 steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,20 %. Mit der Rentenerhöhung 2020 steigen der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro . Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %). Das Rentenniveau beträgt 48,21 %.
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Elterngeld: Drei Verbesserungen wegen Corona
Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus, mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten.
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Gilt ein Taxi gilt als öffentliches Verkehrsmittel?
Für Fahrten zur Arbeit können Sie grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn dürfen Sie ebenfalls die Entfernungspauschale abziehen. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können Sie aber diese geltend machen. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung unterschritten?
Besser verdienende Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr Jahreseinkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro (2020) überschreitet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Sie können dann weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln, sofern das Gehalt auch die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr übersteigen wird. Dies gilt für Personen unter 55 Jahren. Zu unterscheiden von der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro (2020).
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Steuerbescheidänderung wegen vergessener AfA?
Bestandskräftige Steuerbescheide dürfen vom Finanzamt zu Ihren Lasten nur unter engen Voraussetzungen geändert werden. Eine dieser Möglichkeiten ist die Steuerbescheidänderung von so genannten offenbaren Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- und rein mechanischen Fehlern (§ 129 AO). Natürlich ist die Finanzverwaltung mit dem Argument des „mechanischen Fehlers“ schnell bei der Hand. Das heißt, sie behauptet, dass eine inhaltliche Prüfung eines bestimmten Sachverhalts nicht erfolgt sei und sich der Bearbeiter lediglich vertan hat, etwa bei der Eintragung eines Wertes in eine falsche Kennziffer. Und so werden Steuerbescheide berichtigt.
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Home-Office und Corona: Das können Sie absetzen
In Corona-Zeiten verlagern viele Arbeitgeber die Arbeitsplätze in den häuslichen Bereich ihrer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten dann zu Hause im Home-Office. Bei dieser sog. Telearbeit üben die Mitarbeiter ihre Tätigkeit für eine bestimmte Zeit ausschließlich zu Hause oder alternierend teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb aus. Sofern der Arbeitsraum wie ein Arbeitszimmer ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein.
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Übungsleiterfreibetrag für Ärzte und Pfleger im Ruhestand
In der Corona-Krise versorgen oftmals Ärzte bzw. Ärztinnen und Pfleger bzw. Pflegerinnen im Ruhestand für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
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Fristende für Steuererklärung 2019 naht
Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Juli 2020 naht das Fristende für die Steuererklärung 2019. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2021.
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Hinzuverdienstgrenze 2020: Üppige Erhöhung für Frührentner
Wer vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.
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Unfallkosten nicht als Werbungskosten absetzbar
Im Gesetz ist bestimmt, dass „durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind“ (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG). Abgegolten sind alle „gewöhnlichen“ Kosten, wie Aufwendungen für Benzin, Reifen, Inspektionen, Kfz-Versicherungen, Kfz-Steuer, Abschreibung, Garagenmiete, Reparaturen, die auf normalem Verschleiß beruhen, Parkgebühren für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, Finanzierungskosten, Beiträge für Kraftfahrerverbände, Versicherungsbeiträge für einen Insassenunfallschutz, Leasing-Sonderzahlung, Austauschmotor. Gilt dies auch für „außergewöhnliche“ Unfallkosten nach einem Verkehrsunfall?
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Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Arbeitshilfe vom Fiskus: Kaufpreisaufteilung beim Immobilien
Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist allerdings nur möglich auf den Gebäudeanteil, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Das Arbeitshilfe (BMF) stellt jetzt eine aktualisierte zur Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.
Einnahmen-Überschussrechnung: Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung per ELSTER?
Alle Steuerbürger, die ihren Gewinn per Bilanz oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind – seit dem Veranlagungszeitraum 2011 – grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 Euro sind. Eine frühere Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF, Pressemittelung vom 30.3.2017).
Hinzuverdienst während der Kurzarbeit erleichtert
Wer derzeit in Kurzarbeit ist, darf sich im Zeitraum vom 1.4. bis zum 31.10.2020 in „systemrelevanten Branchen“ etwas dazuverdienen. Der Verdienst soll in diesem Fall nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Voraussetzung für den Hinzuverdienst ist jedoch, dass der aus der Hauptbeschäftigung noch gezahlte Verdienst zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem Verdienst aus dem Minijob das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.
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Corona-Hilfe: Steuererleichterungen für Spendenorganisationen
Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich in der Corona-Hilfe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.
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Rentenfreibetrag: Keine Neuberechnung wegen Rentenangleichung im Osten
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind im ersten und zweiten Bezugsjahr mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist (bei Rentenbeginn im Jahre 2019: 78 %). Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens festgeschrieben wird. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig.
Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme
Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese in der Regel lastenfrei. Zum einen werden Darlehen des vorigen Eigentümers nicht übernommen und zum anderen werden Grundschulden im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang gelöscht. Gegebenenfalls erfolgt die Abwicklung der Immobilienübertragung über ein Treuhandkonto des Notars, das heißt, der Kaufpreis wird auf ein solches Konto überwiesen und der Notar tilgt damit den Kredit des Verkäufers.
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