Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern einen so genannten Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zahlen, und zwar nach bisherigem Recht in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (§ 3 Nr. 11a EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
Steuererklärung: Abgabepflicht bei Erhalt von Kurzarbeitergeld
Anlässlich der Corona-Krise wurden die Vorschriften rund um den Bezug von Kurzarbeitergeld mehrfach geändert. So wurde die Dauer für den Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Auch gibt es Sonderregelungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Was bedeuten die Regeleung aber für die Steuererklärung?
Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar
Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer üben deswegen ihre berufliche Tätigkeit zuhause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Für 2020 und 2021 können Arbeitnerhmer jetzt eine Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen
Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben. Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Rentenzahlungen: Steuerpflichtiger Zinsanteil bei verbilligter Veräußerung
Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen langfristige monatliche Rentenzahlungen übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte „Rate“ dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird. Man spricht hier von einer so genannten Veräußerungszeitrente.
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Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.
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Doppelter Haushalt: Zimmer im Haus der Eltern zumeist nicht ausreichend
Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar. Ein doppelter Haushalt liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Bei verheirateten Personen ist die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumeist kein Problem, da üblicherweise der Ehegatte oder die gesamte Familie weiter in der Heimat wohnen und dort eine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzen. Auch die finanzielle Beteiligung wird nur selten angezweifelt. Bei Ledigen ist die Sache komplizierter.
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Verbilligte Vermietung: Verbesserter Abzug der Werbungskosten
Eine verbilligte Vermietung liegt vor, wenn man seine Wohnung einem Angehörigen oder einem fremden Mieter verbilligt überlässt. Auch in diesem Fall können die Werbungskosten auch voll abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten aufzusplitten in einer entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, wobei Letzterer steuerlich verloren ist (§ 21 Abs. 2 EStG). Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Wohnung an einen fremden Mieter oder an einen Angehörigen vermietet wird.
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Arbeitslohn: Corona-Bonus von 1.500 EUR auch bei Kündigung steuerfrei
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Der Volksmund spricht insoweit von einem Corona-Bonus. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
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Firmenfahrräder: Überlassung eines Zweitrades an Angehörige möglich
Firmenfahrräder und E-Bikes an Mitarbeiter zu überlassen hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Üblicherweise leasen die Arbeitgeber dabei die Fahrräder und überlassen diese dann den Arbeitnehmern zur beruflichen und privaten Nutzung. Für letztere ist – wie bei der Überlassung eines Dienstwagens – ein Sachbezug zu versteuern, der in aller Regel pauschal ermittelt wird.
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Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale
Bürger können besonders in ländlichen Räumen oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Zudem müssen sie oft einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen und sind daher typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Diese Fernpendler sollen zukünftig durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden.
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Riester-Vertrag: Mindesteigenbeitrag prüfen und Zulage beantragen
Trotz Corona-Pandemie sind auch in diesem Jahr wieder die Löhne und Gehälter gestiegen – zumindest bei denjenigen, die von der Krise wirtschaftlich nicht betroffen waren. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge oder den Mindesteigenbeitrag für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Einschränkungen bei Gehaltsumwandlung geplant
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern verschiedene Leistungen steuerfrei oder steuerbegünstigt im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zu gewähren. Bei manchen Arbeitgeber-Leistungen ist die Steuerfreiheit oder eine Pauschalversteuerung aber nur dann zulässig, wenn diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet werden. Mit diesem Zusätzlichkeitserfordernis will der Gesetzgeber verhindern, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse umgewandelt wird.
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Welche Kosten sind bei einer Bildungsmaßnahme absetzbar?
Kosten einer Aus- oder Fortbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sein. Ein wichtiger Posten sind die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Diesbezüglich gelten seit 2014 neue Regeln, wenn die Bildungsmaßnahme in Vollzeit absolviert wird.
Pflege-Pauschbetrag wird verdoppelt und ausgeweitet
Viele Menschen betreuen und versorgen einen pflegebedürftigen Angehörigen entweder in dessen Wohnung oder in der eigenen Wohnung. Oftmals werden sie dabei von ambulanten Pflegediensten unterstützt. Dieser aufopferungsvolle Pflegedienst verdient höchste Anerkennung und wird in der Steuererklärung mit dem Pflege-Pauschbetrag honoriert.
Rentenangleichung Ost: Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrages
Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des persönlichen Rentenfreibetrages. Eine Neuberechnung erfolgt jedoch, wenn sich die Rente aus anderen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer Teilrente zur Vollrente und umgekehrt. Wird nach der Rentenangleichung Ost auch zu der Rentenfreibetrag neu berechnet?
Rumänisch: SteuerGo jetzt auch in rumänischer Version
Als führender Anbieter von Steuer-Anwendungen in Fremdsprachen bieten wir seit kurzem auch unsere umfassendste Online-Steuererklärung in Rumänisch an.
Damit bieten wir auch Nutzern ohne Kenntnis der deutschen Sprache die Möglichkeit, ihre Steuererklärung mit SteuerGo zu erledigen. Dies ist ein weiterer Schritt unsere Anwendungen in Funktionsumfang und Usability für unsere Nutzer zu verbessern.
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Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?
Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % an der Quelle – der sogenannten Abgeltungsteuer – ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Damit könnten Sie es steuerlich bewenden lassen – was aber manchmal für Sie doch nachteilig sein kann. Sie können Ihre Kapitalerträge aber auch in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen und beantragen, diese dann zum individuellen Steuersatz zu versteuern.
Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2021 verdoppelt
Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung (GdB) Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Dieser ist ein Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe auch dann gewährt, wenn die Behinderung während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wird der GdB während des Jahres herauf- oder herabgesetzt, richtet sich der Jahresbetrag nach dem höheren GdB. Treten mehrere Behinderungen aus verschiedenen Gründen auf, wird jeweils die Behinderung zugrunde gelegt, die zum höchsten Pauschbetrag führt.
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Deutliche Erhöhung der Kfz-Steuer für Spritschlucker
Die Kfz-Steuer wird errechnet aus Hubraum und CO2-Ausstoß: Die Jahressteuer beträgt pro angefangene 100 ccm Hubraum für Benziner 2,00 Euro und für Diesel 9,50 Euro. Hinzu kommen jeweils 2,00 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission (CO2) je Kilometer, soweit das Fahrzeug bei erstmaliger Zulassung ab dem 1.1.2014 einen CO2-Ausstoß von 95 g/km überschreitet (§ 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG).
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2021 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.