Immer mehr Menschen fühlen sich erschöpft und ausgebrannt – sie leiden unter einem „Burnout„. Eine psychosomatische Erkrankung mit den Symptomen des Burnout und eines psychophysischen Erschöpfungssyndroms stellt grundsätzlich keine „typische Berufskrankheit“ dar. Es handelt sich vielmehr um eine schwer objektivierbare Erkrankung, die Menschen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, treffen kann.
Steuererklärung für 2021: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2021, die Sie kennen sollten.
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Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2022
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation und somit eine Steuerentlastung erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.
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Verbindliche Auskunft: Formelle Auskunft für das Finanzamt bindend
Wer vom Amt kommt, ist meistens klüger. Auch beim Finanzamt können Sie Auskünfte zu Steuerfragen bekommen, doch diese sind eher unverbindlich. Was aber nützt dies, wenn man bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen eine verlässliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen zu komplizierten Sachverhalten benötigt? Und so gibt es auch die Möglichkeit, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Dafür sind allerdings seit 2006 Gebühren zu zahlen – und das nicht zu knapp! (§ 89 AO). Die Frage ist: Wie verbindlich ist eigentlich die verbindliche Auskunft des Finanzamtes für das Finanzamt?
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Rentenbesteuerung: Steuern sind trotz Verfassungsbeschwerde zu zahlen
Bereits vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Die Klagen der betroffenen Rentner blieben allerdings erfolgslos. Der BFH hält eine Doppelbesteuerung nur in wenigen Einzelfällen für möglich. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält er für rechtens, also den begrenzten Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen im Erwerbsleben, verbunden mit der nur teilweisen Steuerbefreiung der Renten in der Auszahlungsphase.
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Umsatzsteuer: Private Hundezüchter können als Unternehmer gelten
Das Züchten von Rassehunden setzt viel Sachverstand, Arbeit und noch mehr Tierliebe voraus. Selten ist der steuerliche Begriff der „Liebhaberei“ so angebracht wie bei der Hundezucht. Rechnen seriöse Hundezüchter mit spitzem Bleistift, kommen wohl nur die wenigsten auf einen Gewinn, selbst wenn Welpen heutzutage für 2.000 Euro und mehr verkauft werden. Aber auch wenn die Hundezucht als Hobby betrieben wird: Die Finanzbeamten haben wachsame Augen und prüfen mitunter sogar recht systematisch, ob die Züchter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
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Verwarnungsgelder: Wenn der Chef das Bußgeld zahlt
Im Frühjahr 2021 fand wieder einmal der europaweite Verkehrsaktionstag „Speedmarathon“ bzw. Blitzmarathon statt. Mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken und damit Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten zu reduzieren, hat die Polizei in mehreren Bundesländern eine groß angelegte Aktion mit Blitzern und Laserpistolen gegen zu schnelles Fahren durchgeführt.
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Fotovoltaikanlage: Investitionsabzugsbetrag vs. Billigkeitsregelung
Wie bereits mehrfach berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Fotovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitnehmeranteil als Werbungskosten absetzbar
Durch das Saison-Kurzarbeitergeld sind Beschäftigte des Baugewerbes und des Baunebengewerbes in der Schlechtwetterzeit – vom 1. Dezember bis 31. März – begünstigt. Damit soll erreicht werden, dass die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer im Winter beschäftigt bleiben. Zusätzlich gibt es verschiedene Zusatzleistungen, wie Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld sowie Erstattung der Sozialabgaben, welche im Wege einer Umlage finanziert werden (§ 102 SGB III). Die sog. Winterbeschäftigungsumlage gilt im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau sowie im Gerüstbauerhandwerk.
Sachbezüge: Einschränkungen für steuerfreie Gutscheine und Geldkarten
Sachbezüge vom Arbeitgeber bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Strittig ist oftmals, ob tatsächlich ein steuerfreier Sachbezug oder doch ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.
Sozialversicherung: Grenzen im Jahr 2022 sinken teilweise
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst. Aktuell hat das Bundeskabinett eine Verordnung zu den Werten der Sozialversicherung, die ab 1.1.2022 gelten werden, beschlossen.
Unterhaltsleistungen an Ex-Schwiegereltern absetzbar?
Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch umgekehrt die Kinder ihren Eltern gegenüber (§ 1601 BGB). Die Schwiegereltern sind zwar nicht Ihnen gegenüber, wohl aber Ihrem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigt. Deshalb sind die Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar.
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Steuerregeln für Pflegeeltern und Betreuer
Zahlreiche Kinder und Jugendliche wohnen bei Pflegeeltern, in Heimen oder in einer sonstigen betreuten Wohnform, werden in einer Tagesgruppe betreut oder benötigen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. Sozialrechtlich sind die Pflege und Betreuung umfassend im SGB VIII geregelt, doch auch steuerlich sind zahlreiche Fragen zu beantworten.
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Geschlechtsbezogene Diskriminierung durch Steuerformulare und -bescheide?
Im Steuerhauptformular gilt eine Rangfolge bezüglich der Steuerpflichtigen: Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist an erster Stelle grundsätzlich der Ehemann und an zweiter Stelle die Ehefrau einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Mann, sondern die Frau das Geld nach Hause bringt. Und auch die Steuerbescheide weisen den Mann üblicherweise vor der Frau aus. Zumindest werden seine Einkünfte in der linken und damit in der ersten Spalte aufgeführt. Reicht dies für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung?
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Steuerzinsen: Neufestsetzung wird bis auf Weiteres ausgesetzt
Wie bereits berichtet darf der Fiskus bei der Verzinsung von Steuernachforderungen keinen Wucher mehr betreiben. Der geltende Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich ist seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig! Doch korrigiert werden muss der Zinssatz erst ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln in der Causa „Steuerzinsen“ aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen. Die Kehrseite der Medaille: Auch Steuererstattungen werden nicht mehr üppig verzinst (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
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COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und eine folgende Erkrankung an COVID-19 ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein.
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Internetnutzung: Was der Arbeitgeber an Kosten ersetzen darf
Digitale Arbeit vom Homeoffice aus mag früher noch der Ausnahmefall gewesen sein – heute ist die berufliche Internetnutzung zu Hause fast schon die Regel. Der Zugriff auf das Intranet des Arbeitgebers per Fernverbindung ist genauso an der Tagesordnung wie Videokonferenzen. Manch Arbeitgeber ist daher bereit, seinen Mitarbeitern die Internetkosten zu erstatten. Doch wie viel darf er zahlen, ohne dass die Arbeitnehmer dafür mit Lohnsteuern und Sozialabgaben belastet werden?
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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen!
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er eine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, die so genannte Antragsveranlagung. Die freiwillige Abgabe ist immer empfehlenswert, wenn Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen oder wenn Sie während des Jahres vermeintlich zu viel Steuern gezahlt haben und diese anrechnen lassen wollen. Kurzum: wenn Sie die Möglichkeit einer Steuererstattung sehen. Es gibt viele Fälle, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt!
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Frührentner: Solarstrom-Nebeneinkünfte jetzt unschädlich für die Rente
Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Die Einnahmen aus Solarstrom können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.
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Vom Weihnachtsgeld 2021 mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2021 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2022 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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