NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.Der nicht ausgenutzte Freibetrag bei der Einkommensteuer kann für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinausgehen. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen.

Der Antrag ist leicht auszufüllen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen. Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Sie ist in der Regel drei Jahre gültig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte grundsätzlich ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt werden – auch dann, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. So muss man sich nicht die Mühe einer jährlichen Einkommensteuererklärung machen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen.

Doch Achtung: Ändern sich die Einkünfte und übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag, müssen Bankkunden dies dem Finanzamt melden und zugleich die NV-Bescheinigung von der Bank zurückfordern. Die Kreditinstitute sind zukünftig verpflichtet, alle Kapitalerträge, bei denen wegen einer NV-Bescheinigung keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, dem Bundeszentralamt für Steuern melden. So sollen ungerechtfertigte Steuervorteile verhindert werden.

Quelle: Bundesverband deutscher Banken, Pressemitteilung vom 09.04.2013

Ein Kommentar zu “NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen”

  1. Bernd Walter

    Hallo!
    Bin seit Dezember2000 EU-Rentner. Bis vor 3Jahren hatte ich auch immer vom Finanzamt Rosenheim eine NV-Bescheinigung. Bei der letzten Beantragung 2015 kam die Ablehnung und Begründung vom Finanzamt. Da ich ein niedriges Einkommen(Rente) habe und sich auch in Zukunft nichts weiter ändern sollte, so kann ich meiner Bank einfach mitteilen das der Freibetrag ausreicht und ich keine NV-Bescheinigung benötige und auch nicht mehr bekomme.
    Vielleicht kann mir jemand helfen, da ich hier gelesen habe, das die Finanzämter eigentlich die NV-Bescheinigung ausstellen wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. /de/texte/2023/310/ Danke

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.