Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
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Ab November 2024 startet die schrittweise Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige in Deutschland. Diese eindeutige Identifikationsnummer wird allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, zugeteilt. Ziel der W-IdNr. ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst zu vereinfachen. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ohne zusätzliche Kosten und wird bis 2026 vollständig abgeschlossen sein.

Die W-IdNr. basiert auf dem § 139c Abgabenordnung (AO) und stellt eine Ergänzung zu bestehenden Nummern dar, die Steuerpflichtige bereits kennen. So bleibt die Steuernummer weiterhin bestehen, ebenso die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.), die seit 2008 an natürliche Personen vergeben wird. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) muss die W-IdNr. nicht beantragt werden, sondern wird automatisch zugewiesen.

Details zur W-IdNr.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern. Diese Struktur ist vergleichbar mit der USt-IdNr., die jedoch weiterhin für Zwecke der Umsatzsteuer verwendet wird. Die Einführung der W-IdNr. dient vor allem administrativen Zwecken und soll den Datenaustausch innerhalb der Behörden vereinfachen.

Für die Einführung der W-IdNr. sind keine Änderungen an bestehenden Steuerpflichten oder Meldeverfahren vorgesehen. Die Steuernummer bleibt wie bisher auf allen steuerlichen Vordrucken der Landesfinanzbehörden zu verwenden. Ebenso behält die IdNr. ihre Funktion als eindeutiges Identifikationsmerkmal für natürliche Personen.

Was regelt die Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdNrV) regelt die Details zur Einführung und Vergabe der neuen Nummer. Unter anderem gibt sie den Zeitplan für die Einführung vor, der vorsieht, dass alle wirtschaftlich Tätigen spätestens bis 2026 ihre W-IdNr. erhalten haben. Zudem definiert sie Richtlinien zur Zuteilung der W-IdNr. sowie Regelungen zur Löschung nicht mehr benötigter Nummern. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Schutz der gespeicherten Daten und den Zugriff auf diese Informationen.

Häufige Fragen zur W-IdNr.

Das BZSt bietet bereits umfangreiche Informationen zur neuen Identifikationsnummer auf seiner Website an, einschließlich eines FAQ-Bereichs. Dort werden unter anderem folgende Fragen behandelt:

Wer erhält eine W-IdNr. und warum? Alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen in Deutschland erhalten die W-IdNr., um die Verwaltung zu vereinfachen.

Erhält ein Unternehmer mehrere W-IdNrn, wenn er mehrere Gewerbe betreibt? Nein, pro wirtschaftlich Tätigem wird eine W-IdNr. vergeben, unabhängig von der Anzahl der betriebenen Gewerbe.

Was unterscheidet die W-IdNr. von der USt-IdNr.? Die USt-IdNr. wird speziell für den innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU benötigt, während die W-IdNr. der allgemeinen Identifikation dient.

Was passiert bei Änderungen meiner Stammdaten (z. B. Adresse, Betriebssitz)? Änderungen werden automatisch beim BZSt aktualisiert und die W-IdNr. bleibt bestehen.

Die Einführung der W-IdNr. ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung in Deutschland. Mit der neuen Nummer soll die Verwaltung effizienter werden, ohne dass Unternehmen zusätzliche Belastungen befürchten müssen.

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