Lust auf Reisen aber knapp bei Kasse?
Das Homesharing bietet die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens während der eigenen Ferien. Völlig unkompliziert ist das Ganze aber leider nicht.
Unter der Hand sollte man seinen Wohnraum keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, vermieten.
Doch was gilt es bei dieser Art von kurzfristiger Untervermietung zu beachten?
Sein Budget aufbessern
Die Versteuerung von Einnahmen aus dem Homesharing ist Pflicht und es ist zudem notwendig, verschiedene Genehmigungen einzuholen. Daher sollte man nicht annehmen, es böte sich hier die Möglichkeit, am Fiskus vorbei zu agieren. Was hinter der Fassade vor sich geht, wird schließlich von Nachbarn und Vermietern schnell bemerkt.
Die verschiedenen Internetplattformen, über die man Gäste für die Wohnung findet, fordern bei einer Registrierung gewöhnlich entsprechende Nachweise.
Gut informiert und mit Erlaubnis vom Vermieter und vom zuständigen Amt, kann man die Vorteile des Homesharings jedoch für sich nutzen.
Neben Homesharing gibt es auch andere Möglichkeiten sein Urlaubsbudget etwas aufzubessern. Manche versuchen ihr Glück in zahlreichen Online Casinos. Chancen auf hohe Gewinnsummen versprechen vor allem die progressiven Jackpots vieler beliebter Slots. Man sollte sich vorab informieren, wie beispielsweise die Auszahlung bei Mega Moolah funktioniert. Auf jeden Fall sind bei Spielen an solchen Spielautomaten Spaß und Spannung garantiert.
Übrigens müssen auch bei Online Casino Spielen erzielte Gewinne versteuert werden, egal bei welcher Art von Online Glücksspiel sie erworben wurden.
Wer Pech hat und weder den eigenen Wohnraum entgeltlich Feriengästen überlassen darf, noch im Spiel zu den Gewinnern zählt, dem bleibt noch eine weitere Möglichkeit. Denn vielleicht kommt dann ein Wohnungstausch infrage.
Ein solcher Wohnungstausch findet unentgeltlich statt, indem man beispielsweise seine Wohnung einer Familie aus Barcelona zur Verfügung stellt, während man selber in deren Zuhause die Ferien verbringt. Beim unentgeltlichen Tausch von Wohnraum findet keine Zweckentfremdung statt. Somit ist eine amtliche Genehmigung nicht notwendig.
Allerdings findet eine Gebrauchsüberlassung statt und die Zustimmung des Vermieters sollte eingeholt werden.
Zahlende Feriengäste während des Urlaubs
Gewinne dieser Art unterliegen der Einkommenssteuer. Egal ob man nur einen Teil des Wohnraums vermietet oder die ganze Wohnung zahlenden Gästen überlässt, muss nach § 21 EStG der Gewinn angegeben werden.
In der Anlage V der Steuererklärung müssen die Einnahmen erklärt werden. Ob dies tatsächlich zu Abgaben führt, hängt jedoch von der Situation ab. Gastgeber sind nur dann steuerpflichtig, wenn ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt.
Wer seine Wohnung während des Urlaubs vermieten will, braucht zudem die Zustimmung des Vermieters, sollte es sich bei der Wohnungsüberlassung auch nur um eine kurze Zeit von ein oder zwei Wochen handeln. Zahlende Gäste werden nicht als Besuch angesehen.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die kurzfristige Überlassung des gemieteten Wohnraums an Dritte. Einen Anspruch auf die Erlaubnis hat man somit nicht.
Man sollte auf keinen Fall ohne ein Einverständnis des Wohnungseigentümers handeln, sonst droht unter Umständen die Kündigung. Eventuell sogar fristlos, schließlich kann ein solcher Vertragsverstoß vor Gericht so drastisch gewertet werden, dass noch nicht einmal eine Abmahnung notwendig ist.
Außerdem ist eine Genehmigung des Bezirksamtes oder Bürgeramtes einzuholen. Das Zweckentfremdungsgesetz sieht vor, dass entgeltliche Gebrauchsüberlassungen des Wohnraums einer amtlichen Zustimmung bedürfen.
Ohne die amtliche Registriernummer darf online kein Angebot erscheinen.
Normalerweise erhält man die Genehmigung noch am selben Tag, allerdings können hierfür etwa 100 bis 150 Euro Kosten anfallen.
Bei seriös arbeitenden Homesharing-Plattformen sind der Mietvertrag und die Meldebescheinigung, die Einverständniserklärung des Vermieters vorzulegen und die Registrierungsnummer anzugeben.
Es empfiehlt sich, eine Kaution von den Gästen zu fordern und eine schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen. Nur wenige der für Anbieter oft kostenlosen Vermittlungsdienste stellen Hilfeleistungen bei einem Schadensfall.
Schaden oder Nutzen für den Wohnungsmarkt
Es besteht, besonders in Städten mit knappem Wohnungsangebot, die Befürchtung, dass Mietwohnungen künftig vermehrt als Ferienwohnungen genutzt und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden.
Besonders in Berlin ist das Thema Homesharing daher umstritten. Eine Satzung soll die Nutzung als Ferienwohnung steuern und verhindern, dass Mietwohnungen überwiegend für andere Zwecke genutzt werden. So ist der Zeitraum, in dem ein Mieter seine Wohnung auf Internetportalen wie Airbnb anbieten darf begrenzt.
Die Wohnungsknappheit bewirkt eine Notwendigkeit zur Einhaltung des Zweckentfremdungsgesetzes. Deshalb ist die amtliche Genehmigung unumgänglich.
Allerdings ist noch unklar, welche Auswirkungen Homesharing-Plattformen langfristig auf den Wohnungsmarkt haben. Das zusätzliche Einkommen ermöglicht manchen Mietern, ihre Wohnung überhaupt halten zu können.
Ein hoher Prozentsatz der Gastgeber wohnt zudem außerhalb der touristischen Zentren. So profitieren Stadtviertel, die sonst keine touristischen Einnahmen hatten, plötzlich von den Feriengästen.
Daher ist das Homesharing in den meisten Städten durchaus willkommen.
Der Aufwand lohnt sich
Abschließend kann man wohl sagen, dass sich der geringe bürokratische Aufwand lohnt. Das Homesharing bietet eine praktische Möglichkeit, zusätzlicher Einnahmen. Wenn man die notwendigen Genehmigungen eingeholt und auch an eine Vereinbarung zur Absicherung im Schadensfall gedacht hat, ist man auf der sicheren Seite.
Die Gäste können die Vorzüge einer komplett ausgestatteten Unterkunft genießen und man selbst verdient etwas dazu. Gerade bei Haushalten mit geringem Einkommen oder auch bei Studierenden ist die Nutzung der entsprechenden Internet-Plattformen daher äußerst beliebt.
Jedoch erweitert sich die Bandbreite angebotener Wohnungen beständig und man findet auch schicke Unterkünfte in besseren Lagen.
Homesharing liegt im Trend.
Ich meine das das Konzept der Vermietung durch Plattformen und der Ringtausch von urlaubsreifen Vermietern die günstige Überlassung von Unterkünften ohne große Genehmigungsformalitäten der Städte von statten gehen sollte. Es gibt Beispiele, die auch ohne eigene Wohnungen zu besitzen, das Airbnb betreiben. Wie es richtig geht zeigt Bastian Barami https://officeflucht.de/airbnb/?cn-reloaded=1