Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise.Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
?? Article in English: More time for the tax return 2020
Das Finanzamt Hilden ( Rhld ) verweigerte 2020 mehrfach meine Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist für die Ekst-Erklärung 2019, die ich u.a. mit den durch die Coronaepidemie verursachten Verzögerungen der Jahresabrechnungen durch Hausverwalter begründet hatte. Auf meine Beschwerde hin, daß sich das Finanzamt als arroganter Staatsbüttel geriere, /de/texte/2023/310/ wurde mir empfohlen, mit Schätzungen zu arbeiten, die im Nachhinein korrigieren könne. So schafft sich der deutsche Amtsschimmel selbst zusätzliche Arbeit.
Umso erfreulicher, daß für die Abgabe der Ekst-Erklärung 2020 das Finanzministerium die erschwerten Umstände berücksichtigt und entsprechend reagiert hat.
Hallo,
gilt diese Verlängerung (31.10.2021) zur Abgabe der Steuererklärung von 2020 für Jeden,
also auch für Rentner?
Mit frdl. Gruß
W. Müller
Hallo W. Müller,
ja, die Regelung gilt für alle, die verpflichtet sind, Ihre Steuererklärung für 2020 abzugeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Hallo
Hello,
Unfortunately, I do not find this information in the official website about the extension. Could you please kindly share if its official
Thank you
Regards,
Shruthi
On 25 June 2021, the Bundesrat approved the extension of the submission deadline for the 2020 tax return by three months (Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), § 36 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie).
Mache zum 1.x SteuerGo,vorherElster. Habe Probleme mit Eintrag der Krankenkasse-freiwillig versichert.
Finde die Zeilen dafür nicht und kann auch dadurch den Antrag nicht abschliessen. Wie kann ich die Originaldatenblätter
vom Finanzamt aufrufen. Wie kann man mir helfen oder wen kann ich anrufen -Gebühr?
mfg. Jürgen Orschel
Hallo Jürgen,
bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de