Schon seit 2005 versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer haben bislang ihr Bankgeheimnis bewahrt und behalten stattdessen eine Zinssteuer von derzeit 35 % ein: Dies sind Österreich und Luxem-burg. Gleiches gilt für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
Mit 35 % ist die EU-Zinssteuer höher als die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli in Deutschland. Obwohl der Anleger in Luxemburg mehr Steuern als in Deutschland zahlt, muss er die ausländischen Zinsen in seiner Steuererklärung angeben – und bekommt sogar eine Steuererstattung. Tut er dies nicht und fliegt auf, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Aktuell weisen wir darauf hin, dass Luxemburg am 10.4.2013 beschlossen hat, ab dem 1.1.2015 von der EU-Zinssteuer zu automatischen Kontrollmitteilungen überzugehen. Dies hat der neue luxemburgische Premier Xavier Bettel am 20.3.2014 nochmals bestätigt. Künftig werden also luxemburgische Banken über die luxemburgische Steuerbehörde den deutschen Fiskus automatisch informieren, wenn sie einem Kunden aus Deutschland Zinsen gutschreiben.
Sie müssen wissen: Wenn Sie auch nur 1 Euro an Zinsen erhalten, wird das „Konto auffliegen“ und dem deutschen Fiskus bekannt werden. Vorerst werden Dividenden und Kapitalgewinne noch nicht gemeldet.
Ab dem 1.1.2015 gilt ebenfalls die EU-Amtshilferichtlinie für Luxemburg. Damit ist Luxemburg verpflichtet, andere EU-Staaten automatisch und ungefragt über verschiedene Arten von Einkünften zu informieren, die ausländische Bürger im Jahre 2014 aus dem Großherzogtum einstreichen. Dies betrifft Arbeitslöhne, Renten und Pensionen, Lebensversicherungen (auch sog. Versicherungsmäntel) sowie Eigentum an Grundvermögen und Einkünfte daraus.