Vierzig Lottomillionäre gab es im ersten Halbjahr in Deutschland allein durch die Lotto-Jackpots von 6 aus 49 und Spiel 77. Die glücklichen Gewinner dürfen sich über eine hundertprozentige Auszahlung der Gewinne freuen. Der Zugriff des Finanzamtes auf die Millionen ist tabu. Trotzdem steht der Fiskus ab dem Tag des Millionengewinns in den Startlöchern. Lesen Sie, warum.
Wer seinen Millionengewinn also auf dem Girokonto liegen lassen und mit dem Geld keinerlei Investitionen tätigen würde, müsste das Geld theoretisch nie versteuern. Das wäre allerdings sehr unklug, da mit großen Geldsummen aus Lotto-Jackpots auch bei den heutigen Niedrigzinsen noch beträchtliche Einkünfte erzielt werden können.
Wer eine Million Euro zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent anlegt, erhält am Jahresende immerhin 25.000 Euro. Das ist eine Summe, für die eine Altenpflegerin ein ganzes Jahr lang arbeiten muss. Aktuelle Informationen über die Lotterien mit den größten Jackpots gibt es übrigens auf jackpotjagd.com. Von dieser Seite gelangt man über Links direkt zu den Lottoanbietern und kann sich bei entsprechendem Angebot gleich einen Gratistipp sichern.
Wie hoch werden Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert?
Seit 2008 wurden mit Inkrafttreten des neuen Unternehmensteuerreformgesetzes nicht mehr alle Einkunftsarten mit dem gleichen Steuersatz versteuert. Das betrifft insbesondere die Besteuerung von Kapitaleinkünften, für die eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent eingeführt wurde. Der Freibetrag liegt hier bei maximal 801 Euro (bei Verheirateten maximal 1602 Euro).
Im Gegensatz dazu liegt der Spitzensteuersatz für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bei
• 42 Prozent ab einem Einkommen von 54.950 Euro
• 45 Prozent ab einem Einkommen von 260.533 Euro
Der Eingangssteuersatz, also der Anteil, den man vom ersten zu versteuernden Euro oberhalb der Nullzone als Steuer abführen muss, liegt bei 14 Prozent. Der Grundfreibetrag beträgt 9.000 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Wert, müssen keine Steuern entrichtet werden.
Wie werden Gewinne bei ausländischen Lotterien versteuert?
Ob ein Lottogewinn bei ausländischen Lotterien versteuert werden muss, hängt von den Steuergesetzen des jeweiligen Landes ab. Hier sind die Regelungen oft nicht so großzügig wie in Deutschland:
• Österreich: keine Versteuerung von Lottogewinnen
• Schweiz: 35-prozentige Quellensteuer, das bedeutet, die Lottogesellschaft führt 35 Prozent des Gewinns direkt an den Staat ab; der Betrag wird allerdings bei korrekter Deklaration in der Steuererklärung wieder zurückerstattet.
• USA: 25 Prozent des Gewinns werden für US-Bürger sofort fällig. Der Rest wird beim Lohnsteuerjahresausgleich fällig und ist abhängig von Bundesstaat und Höhe der Gewinnsumme. Ausländer müssen sofort 30 Prozent an Steuern zahlen.
• Spanien: Gewinnsteuer von 20 Prozent auf sämtliche Lottogewinne. Deutsche können sich das Geld vom spanischen Finanzamt ein Jahr später zurückholen.
• Liechtenstein, Italien, Finnland, Irland, Großbritannien, Neuseeland, Australien, Kanada: keine Versteuerung von Lottogewinnen
Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit insgesamt 81 Ländern vertraglich vereinbart. Das heißt also, dass Steuern auf Glücksspielgewinne vom jeweiligen Finanzamt zurückgefordert werden können. Mit welchen Ländern ein DBA besteht, darüber informiert das Bundesfinanzministerium jeweils im Januar eines Kalenderjahres.
Sonderfall Sportwetten: Anbieter müssen Wettsteuer zahlen
Lotto ist zweifelsfrei ein Glücksspiel. Auch Gewinne aus anderen Glücksspielen bleiben in Deutschland von einer Besteuerung verschont. Dazu gehören unter anderem:
• Gewinne in Spielbanken beim Roulette und Blackjack
• Gewinne in Online Casinos an Online-Spielautomaten und Live-Glücksspielen
• Lotterien wie Bingo, Keno und Rubbellose
• Lotterien zu wohltätigen Zwecken wie Aktion Mensch oder Verlosungen eines bedingungslosen Grundeinkommens
• Gewinne aus SKL und NKL
Einen Sonderfall stellen diesbezüglich Sportwetten dar. Sie gehören zwar auch zu den Glücksspielen, allerdings hat die rechtliche Grauzone dazu geführt, dass Sportwettenanbieter eine fünfprozentige Wettsteuer an den deutschen Fiskus für jede angenommene Wette abführen müssen. Einige Anbieter reichen diese Steuer an die Spieler weiter, andere bieten dafür geringere Quoten an.
Sonderfall Profispieler: Einkommensteuer ja, Umsatzsteuer nein
Auch bei Gewinnen aus Pokerturnieren haben die Finanzgerichte in den letzten Jahren schon einige Male gegen die Steuerbefreiung entschieden. Erstmalig geschah dies am 31.10.2012, als das Finanzgericht (FG) Köln entschied, dass erfolgreiche Pokerspieler auf die Poker-Gewinne Steuern zahlen müssen. Das Urteil wurde inzwischen vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können“. Die Einschränkung betrifft vor allem Fälle, bei denen die Einkünfte dem Lebensunterhalt dienen und das Pokerspiel somit professionell betrieben wird. Bei Hobbyspielern gehen die Richter davon aus, dass der Gewinn eher zufällig geschieht. Ihre Gewinne sind nach wie vor steuerfrei. Unklar dagegen ist, ob Profispieler ihre Gewinne mit ihren Verlusten gegenrechnen können.
Mit einem Urteil des FG Münster, wonach Pokerspieler auch zur Umsatzsteuer verpflichtet sind, kamen die Richter aber nicht durch. Dieses Urteil wurde vom BFH zugunsten der Pokerspieler entschieden, sodass keine Pflicht zur Umsatzsteuer besteht.
Am 30.08.2017 entschied der BFH: Ein Pokerspieler muss von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen.
Als Gründe nannten die Richter, dass Preisgeld und Spielgewinne nicht für die Teilnahme an einem Turnier gezahlt werden, sondern der „Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses“ diene. Entsprechend wird keine Umsatzsteuer fällig. Im Gegensatz dazu seien vom Veranstalter gezahlte Antrittsgelder sehr wohl umsatzsteuerpflichtig.
Die Richter des BFH betonten bei dieser Verhandlung erneut, dass Pokergewinne – auch wenn sie nicht der Umsatzsteuer unterliegen – trotzdem steuerpflichtig sein können, da es sich gegebenenfalls um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele.
Sehr geehrte Damen und Herren, in all Ihren Ausführungen konnte ich nicht ermitteln, ob auch die Einkünfte/Ausgaben
für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus in der Steuererklärung erfasst werden können.
Es wäre für mich sehr wichtig, da ich seit 2012 eine PV-Anlage betreibe und seither die Steuererklärung immer einem Steuerberater überlassen muss.
Darf ich eine Antwort erwarten? Danke
Hallo Ludger,
die Finanzverwaltung und auch die Finanzrechtsprechung behandeln die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo
Sehe ich das korrekt.
Lottogewinn in der USA sind für Ausländer (deutsche) mit 30% zu Versteuern.
Die Doppelbesteuerungsabkommen von Deutschland besagt das man sich dies zurückfordern kann.
In USA gibt es den Powerball mit oft über 1 Milliarde Dollar.
Bei 30% wäre das eine Menge Geld die versteuert wird und man sich vom Finanzamz wiederholen muss.
Zahlt das Finanzamt dann die 30% aufgrund des doppelbesteuerubgsabkommen??
In Deutschland Zahl man ja keine Steuern auf Lottogewinn. Das wäre sicherlich interessant zu wissen.