Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
Durch die Einführung des Zusatzbeitrages soll der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Tatsächlich variiert der Zusatzbeitrag derzeit bei den verschiedenen Krankenkassen zwischen 0,0 Prozent und 1,3 Prozent. Etliche Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag zunächst auf 0,9 Prozent festgelegt, womit sich de facto keine Änderung ergibt.
Aktuell weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass für Rentner und Pensionäre die neuen kassenindividuellen Zusatzbeiträge erst ab dem 1. März 2015 gelten. Denn für die technische Umsetzung bei der Einführung und auch bei zukünftigen Änderungen des Zusatzbeitrages benötigen die Rentenversicherungsträger eine entsprechende Vorlaufzeit. Daher wirken sich Änderungen des Zusatzbeitragssatzes bei Rentnern – anders als bei Beschäftigten oder Arbeitslosengeldbeziehern – künftig immer erst zwei Monate später aus. Dies betrifft sowohl Beitragssatzerhöhungen als auch Beitragssatzsenkungen.
Für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentner hatte sich bereits zum 1. Januar 2015 eine Änderung im Zahlbetrag der Rente ergeben: Durch den Anstieg des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozent haben viele Rentner ab Januar 2015 weniger Nettorente überwiesen bekommen als noch zuvor. Bei einer Bruttorente von zum Beispiel 1 000 Euro ergab das eine Minderung um drei Euro.
Wann kommt endlich die Bürgerversicherung!