Mit Hilfe der automatisierten Kontenschnüffelei können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.
Bei den Kontenabrufen sind zwei Formen und Wege zu unterscheiden:
- Steuerliche Kontenabrufe: Finanz- und Sozialbehörden können Kontenabfragen über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) starten (§ 93 Abs. 7 und 8 AO). Diesen Weg nutzen auch Gerichtsvollzieher und Jugendämter sowie die Vollstreckungsbehörden von Bund und Ländern.
- Strafrechtliche Kontenabrufe: Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften dürfen ebenfalls Konten und ihre Besitzer aufspüren und nutzen dazu die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sowie die Zollfahndungsstellen gehen über die BaFin (§ 24c KWG).
Aktuell wurde für das Jahr 2021 wieder ein zweifelhafter neuer Rekord bei den Kontenabfragen aufgestellt: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr mit ihren heimlichen Kontenabfragen den Vorjahresrekord nochmals um über 125.000 überschritten! Es waren sage und schreibe 1.140.580 Abfragen! Beim Start im Jahre 2005 waren es gerade mal 8.700.
Doch selbst dieser unrühmliche Rekord ist noch nicht die ganze Wahrheit: Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 352.138 Kontenabrufe (Vorjahr: 289.861) vorgenommen. Insgesamt sind dies 1.492.718 heimliche Kontenabfragen (Vorjahr: 1.304.565).
Das heißt: Jeden Arbeitstag wurden durchschnittlich rund 6.800 Bürger ausgeforscht(Vorjahr: rund 6.000)! Wahnsinn: 800 Bürger mehr als im Vorjahr!