Jung kauft Alt: KfW-Förderprogramm für Familien gestartet

Jung kauft Alt: KfW-Förderprogramm für Familien gestartet
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Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt seit September Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien mit niedrigem Energiestandard. Das Programm richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem bestimmten maximalen Haushaltseinkommen. Ziel ist es, Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und gleichzeitig den Sanierungsbedarf im Bestand zu fördern. Lesen Sie hier alle wichtigen Details und Voraussetzungen für die Förderung.

Voraussetzungen und Förderbedingungen für „Jung kauft Alt“

Um die Förderung zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigung: Förderfähig sind Familien oder Alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie zur Eigennutzung kaufen und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben.
  • Haushaltseinkommen: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
  • Energieeffizienz der Immobilie: Die zu erwerbende Immobilie muss laut Energiebedarfsausweis in die Energieeffizienzklassen F, G oder H eingestuft sein. Dies dient als Nachweis, dass die Immobilie sanierungsbedürftig ist und somit in das Programm passt.

Konditionen und Vorteile des KfW-Kredits

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite, die bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden können. Die Kredite bieten flexible Laufzeiten und attraktive Konditionen:

  • Kreditbetrag: Die maximale Kredithöhe orientiert sich an der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Familien mit einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragen, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern sind bis zu 150.000 Euro möglich.
  • Kreditlaufzeit und Zinssatz: Kreditlaufzeiten reichen von sieben bis maximal 35 Jahren. Der effektive Jahreszins für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und einer Zinsbindung von zehn Jahren liegt derzeit bei etwa 1,51 Prozent. Die Zinsen können je nach gewählter Laufzeit bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt Mittel für die Zinsverbilligung bereit, sodass Familien besonders günstige Finanzierungskonditionen erhalten.

Verpflichtende Sanierung der Bestandsimmobilie

Ein zentrales Element des Programms ist die energetische Sanierung der erworbenen Immobilie. Familien, die die Förderung in Anspruch nehmen, verpflichten sich dazu, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage energetisch auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu bringen.

Kombination mit weiteren Förderprogrammen

Für die Sanierung können weitere Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden. Zu den möglichen Maßnahmen gehören etwa:

  • Heizungsförderung: Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage (KfW-Heizungsförderung, siehe hier).
  • Sanierungszuschüsse und Kredite: Weitere KfW-Förderkredite für energetische Sanierungen im Wohngebäudebereich (siehe hier).

Nachweis des Haushaltseinkommens und weitere Hinweise

Für den Einkommensnachweis wird ausschließlich der jeweilige Einkommensteuerbescheid herangezogen. Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Änderungen des Einkommens, die nach diesen Jahren eintreten, bleiben bei der Antragstellung unberücksichtigt. Außerdem richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Anzahl der minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sollte ein Kind, das in der Antragstellung berücksichtigt wurde, später nicht in die geförderte Immobilie einziehen, bleibt dies ohne Auswirkungen auf die Förderung.

Weitere Informationen und Antragstellung

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ kann in Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124) genutzt werden, das ebenfalls vergünstigte Kredite für den Erwerb von Wohneigentum bietet. Weitere Informationen und den Zugang zu den Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de/308.

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